E-Rechnung ab 01.01.2025

Die digitale / elektronische Rechnung (kurz: E‑Rechnung) wird gesetzlich verpflichtend und Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen. Wir haben hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt und halten den Inhalt aktuell. Stand: Juli 2024 

Junge Frau an deiner Scheibe mit einem Stift in der Hand. Sie hat Kätschen und Harken gemalt.

Auf einen Blick

  • Grundlage: Wachstumschancengesetz
  • betrifft das Ausstellen und Empfangen von Rechnungen im B2B-Bereich
  • verpflichtend ab 01.01.2025: elektronische Rechnungen empfangen, lesen und archivieren zu können
  • DATEV Unternehmen online Anwender erfüllen bereits jetzt die Voraussetzungen für den Empfang von E-Rechnungen
  • Ziel: Effizienz und Transparenz in der Lieferkette verbessern und Betrug bekämpfen
  • für den Versand gibt es Übergangsregelungen bis 2027
  • ab 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und versenden können

Zum Thema werden wir in Kooperation mit dem Netzwerk tatort:steuern eine Infoveranstaltung für unsere Mandanten anbieten.

Was ist eine E‑Rechnung?

Eine elektronische oder auch digitale Rechnung (kurz: E-Rechnung) übermittelt die Rechnungsinformationen elektronisch. Dies ermöglicht ein automatisiertes Empfangen und Verarbeiten und einen ganzheitlichen digitalen Ablauf. Wichtig hierbei: Eine PDF-Datei oder Word-Datei allein ist keine E‑Rechnung.

Die E-Rechnungen müssen:

  • … in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden
  • … die elektronische Verarbeitung ermöglichen
  • … den Anforderungen der EU-Norm EN 16931 entsprechen und elektronisch aufbewahrt werden

Alle Stichtage zur Einführung der
E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnung wird zwischen 2025 und 2028 in verschiedene Phasen / Stufen geteilt, um die Einführung Schritt für Schritt zu ermöglichen. Diese Phasen betreffen nur den Versand; der Empfang muss ab 2025 gewährleistet sein. Wie bisher auch dürfen zudem weiterhin nur mit Einwilligung des Empfängers elektronische Rechnungsformate (z. B. PDF) versendet werden. Alle Bestimmungen betreffen den B2B-Kontakt.

ab 01.01.2025

  • Empfang und Archivierung von E‑Rechnungen muss gegeben sein (für inländische steuerpflichtige Umsätze für alle Unternehmen)
  • bis Ende 2026 ist der Versand von Papierrechnungen weiterhin für alle möglich

Ab 01.01.2027

  • Papierrechnungen sind untersagt
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen im B2B E‑Rechnungen versenden
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 € dürfen in 2027 noch andere digitale Rechnungsformate verwenden

Ab 01.01.2028

Ab 2028 sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend für alle Unternehmen im B2B-Kontakt einzuhalten. Der gesamte Versand und Empfang muss dann über die E-Rechnung erfolgen.

Vorteile der E-Rechnung 2025

  • Ein einheitlicher Standard für die digitalen Abläufe zwischen Kunden, Lieferanten und Steuerberatern wird geschaffen.
  • Alle Beteiligten arbeiten auf der gleichen Grundlage. 
  • Es ermöglicht erhebliche Kosteneinsparungen und effizientere Arbeitsabläufe.
  • Die digitale Transformation in Deutschland wird vorangetrieben und eröffnet erste Schritte zu einem EU-weiten digitalen Meldesystem.

Ausnahmen und bestimmungen

Ausnahmen für die E‑Rechnungspflicht

Rechnungen an Verbraucher (B2C) sind von den Regeln nicht betroffen.

Zudem können Sie Rechnungen unter 250 € brutto und Fahrausweise (§§ 33 f. UStDV) wie bisher als sonstige Rechnungen ausstellen.

Auftretende Probleme

Kann ein Empfänger die E-Rechnung nicht empfangen oder verarbeiten, so hat er keinen Anspruch auf eine Papierrechnung. Mit Kulanz ist das Ausstellen aber nicht verboten.

Andere Rechnungen

Papier- und PDF-Rechnungen genügen den Ansprüchen der E-Rechnung nicht. Versendet werden dürfen diese noch bis zum 31.12.2026, jedoch nur mit Zustimmung des Empfängers (§ 27 (38) Nr. 1 UStG). Ab 2027 sind auch Papierrechnungen, ab 2028 dann PDF-Rechnungen untersagt.

Welche Arten der E‑Rechnung gibt es?

Eine E-Rechnung muss unveränderlich und maschinenlesbar sein. Zudem muss sie die Zusammenarbeit verschiedener Systeme ermöglichen und allen gesetzlichen Ansprüchen genügen. Man kann 2 Arten von E-Rechnungen erstellen:

hybride, zweiteilige
E-Rechnung

Bei dieser Art gibt es den strukturierten Datenteil (z. B. XML-Datei) für die automatisierte Verarbeitung und einem menschenlesbaren Dateiteil (z. B. PDF-Dokument). Beide Teile müssen in einer Datei zusammengefasst sein. 

Vollständig strukturierte
E-Rechnung

Diese enthält alle Informationen in einem maschinenlesbaren Format (z. B. XML). So ist eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten durch Computersysteme sichergestellt. Es gibt keinen zusätzlichen menschenlesbaren Teil.  

In dem strukturierten Teil der Rechnung (maschinenlesbar) müssen alle Pflichtangaben nach UStG enthalten sein, unabhängig davon, für welche Art der Rechnungsschreibung Sie sich entscheiden. 

In welchen Formaten kann man die Rechnung erstellen?

XML

XML (Extensible Markup Language) ist das gängigste Format für E-Rechnungen und wird von den EU-Richtlinien und den meisten internationalen Standards unterstützt. Diese Sprache stellt die strukturierten Daten in einem hierarchischen Format dar und enthält Felder für Informationen wie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Name und Adresse des Rechnungsempfängers, Menge und Preis der gelieferten Waren oder Dienstleistungen sowie Angaben zur Umsatzsteuer.

Bei öffentlichen Auftraggebern wird als Standard die X-Rechnung verwendet und beinhaltet einen strukturierten XML-Datensatz. Bei Bundes- und Landesbehörden ist dieses Rechnungsformat bereits seit mehreren Jahren Standard. 

Die Abkürzung steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland und ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen. Sie basiert auf der PDF/A und hat das XML-Format integriert. Diese Form der PDF-Datei hat besondere Standards für die Archivierung und Unveränderbarkeit.

Software für E-Rechnungen

Es gibt verschiedene Software-Lösungen, die den Empfang und den Versand der E-Rechnungen unterstützen bzw. sich aktuell darauf vorbereiten: Lexware, SevDesk, Lexoffice. Sollten Sie bereits eine Software verwenden, stellen Sie sicher, dass diese den Anforderungen ab 2025 entspricht.

Wenn Sie eine neue Lösung einbinden möchten, empfehlen wir Ihnen DATEV. Der Softwareanbieter bietet Lösungen für den Empfang, die Archivierung, die Erstellung und den Versand von E‑Rechnungen an.

DATEV Unternehmen online

Die Software „Unternehmen online“ von DATEV bietet die Möglichkeit E-Rechnungen zu empfangen, archivieren und zu bezahlen. Mit der Integration „Auftragswesen Next“ ist auch das gesetzeskonforme Erzeugen und Versenden möglich. Wir empfehlen die Nutzung ab 10 Ausgangsrechnungen im Monat.

DATEV E-Rechnungsplattform

Die „E-Rechnungsplattform“ von DATEV kann ohne weitere Integrationen E-Rechnungen empfangen, archivieren, bezahlen, erzeugen und versenden. Sie ist geeignet für die Erstellung von bis zu 10 Rechnungen im Monat.

Was sollten Sie jetzt machen?

1. Analyse
Interne Abläufe analysieren und Bestandsaufnahme der IT-Infrastruktur durchführen.
2. Recherche
Genügen Ihre derzeitigen Systeme zur Warenwirtschaft und der Rechnungsschreibung den neuen Anforderungen? Wenn nicht: Wie können Sie diese anpassen?
3. Implementation
Sollten Sie Ihre IT-Infrastruktur anpassen, implementieren Sie geeignete Software-Lösungen. Die neuen Prozesse müssen Sie dann entsprechend definieren und Ihre Mitarbeiter schulen.
4. Struktur
Zur besseren Überwachung empfehlen wir Ihnen eine zentrale E‑Mail-Adresse für den Empfang der Rechnungen. So können Sie leichter E-Rechnungen nach den gesetzlichen Bestimmungen archivieren und verarbeiten.
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Mandanten-
veranstaltungen

Für unsere Mandaten bieten wir gemeinsam mit tatort:steuern Informationsveranstaltungen zum Thema „E-Rechnungen“ an. Genaue Informationen zu den einzelnen Terminen und der Anmeldung erhalten Sie vorab per E-Mail. Merken Sie sich gerne bereits jetzt die Veranstaltungsdaten vor.

Mandantenveranstaltung Online: „Fit für die E‑Rechnung“
in Zusammenarbeit mit DATEV
Di, 27.08.2024, 10:00 – 12:00 Uhr
Mo, 23.09.2024, 10:00 – 12:00 Uhr

Mandantenveranstaltung Online zu DATEV Auftragswesen Next und der DATEV E‑Rechnungsplattform
in Zusammenarbeit mit ConNect GmbH
Do, 10.10.2024, 14:00 – 16:00 Uhr
Di, 03.12.2024, 14:00 – 16:00 Uhr

FAQ

Dürfen wir weiterhin in Excel oder Word Rechnungen schreiben?

Nein, denn diese Rechnungen können jederzeit angepasst werden und es ist keine Unveränderlichkeit gewährleistet. Bereits im Jahr 2019 wurde durch die Finanzverwaltung diese Anforderung an eine Rechnung im Schreiben „GoBD“ definiert.

Falsch. Beispielsweise eine PDF-Rechnung in einer E-Mail ist nicht automatisch eine E-Rechnung. Die Besonderheit der E-Rechnung liegt im automatischen Generieren und automatischen Auslesen. Unter besonderen Voraussetzungen kann eine PDF als E-Rechnung gelten (z. B. PDF/A), dies muss aber gesondert geprüft werden (siehe Format ZUGFeRD). Durch die Vermeidung manueller Arbeitsschritte soll eine Unveränderlichkeit gewährleistet werden. 

Da für die Geschäftsbeziehungen mit öffentlichen Auftraggebern die E-Rechnung bereits verpflichtend ist, gibt es schon jetzt Programme, die die gesetzlichen Anforderungen umsetzen. Andere Softwareanbieter entwickeln ihr Angebot für Rechnungsschreibungsprogramme weiter und werden diese bald auf den Markt bringen. Gehen Sie einfach auf Ihre Programmanbieter zu und fragen nach.

Über unsere Mandantenveranstaltungen möchten wir Ihnen bestmöglich alle Fragen beantworten und Hilfe bei der Umsetzung anbieten. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit als Mandant auch per E-Mail oder telefonisch an uns wenden. Da es durch die gesetzliche Änderung in vielen Bereichen ein großes Thema ist, können Sie auch bei der IHK, den Kammern oder Verbänden nachfragen. 

Durch die Einführung der E-Rechnung und die damit verbundene Automatisierung kann eine schnellere Rechnungsstellung und ein kostengünstiger Transport zum Empfänger erfolgen. Dies ermöglicht Ihnen eine frühere Bezahlung. Durch den einheitlichen Standard ist eine Transparenz zwischen Kunden, Lieferanten und Steuerberatern geschaffen und alle arbeiten mit der gleichen Grundlage.

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können und das Auslesen und Archivieren gewährleisten. Hierzu können bestimmte Softwarelösungen helfen, diese erkennen die Standard-Formate. 

Sie müssen ein unveränderbares Abspeichern und Archivieren der Rechnungen gewährleisten. Bei einer E-Mail mit PDF/A-Anhang beispielsweise bedeutet das diesen Anhang zu speichern. Die E-Mail als Übertragungsmedium selbst ist nicht aufbewahrungspflichtig. Sie ist nur das Transportmittel wie bei der Briefpost der Briefumschlag.