BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT
Deutsche Mieteinkünfte bei Wohnsitz im Ausland
Sie leben außerhalb Deutschlands und vermieten eine Immobilie in Deutschland? Wir unterstützen Sie bei der deutschen Einkommensteuererklärung, prüfen die mit der Vermietung zusammenhängenden Aufwendungen und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Steuerberatung für Vermieter*innen mit Wohnsitz im Ausland
Prüfung der deutschen Steuerpflicht
Wir prüfen, ob Sie in Deutschland beschränkt oder gegebenenfalls weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind und welche Einkünfte hier zu erklären sind.
Prüfung der deutschen Steuerpflicht
Wir prüfen, ob Sie in Deutschland beschränkt oder gegebenenfalls weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind und welche Einkünfte hier zu erklären sind.
Prüfung der deutschen Steuerpflicht
Wir prüfen, ob Sie in Deutschland beschränkt oder gegebenenfalls weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind und welche Einkünfte hier zu erklären sind.
Prüfung der deutschen Steuerpflicht
Wir prüfen, ob Sie in Deutschland beschränkt oder gegebenenfalls weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind und welche Einkünfte hier zu erklären sind.
Steuerliche Erfassung
Soweit erforderlich, unterstützen wir bei der steuerlichen Registrierung und klären die Zuständigkeit des deutschen Finanzamts.
Steuerliche Erfassung
Soweit erforderlich, unterstützen wir bei der steuerlichen Registrierung und klären die Zuständigkeit des deutschen Finanzamts.
Steuerliche Erfassung
Soweit erforderlich, unterstützen wir bei der steuerlichen Registrierung und klären die Zuständigkeit des deutschen Finanzamts.
Steuerliche Erfassung
Soweit erforderlich, unterstützen wir bei der steuerlichen Registrierung und klären die Zuständigkeit des deutschen Finanzamts.
Einkommensteuererklärung
Wir erstellen Ihre deutsche Einkommensteuererklärung mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe an das Finanzamt.
Einkommensteuererklärung
Wir erstellen Ihre deutsche Einkommensteuererklärung mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe an das Finanzamt.
Einkommensteuererklärung
Wir erstellen Ihre deutsche Einkommensteuererklärung mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe an das Finanzamt.
Einkommensteuererklärung
Wir erstellen Ihre deutsche Einkommensteuererklärung mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe an das Finanzamt.
Einnahmen und Aufwendungen
Wir erfassen die Mieteinnahmen und prüfen, welche Aufwendungen wirtschaftlich mit der deutschen Immobilie zusammenhängen und steuerlich berücksichtigt werden können.
Einnahmen und Aufwendungen
Wir erfassen die Mieteinnahmen und prüfen, welche Aufwendungen wirtschaftlich mit der deutschen Immobilie zusammenhängen und steuerlich berücksichtigt werden können.
Einnahmen und Aufwendungen
Wir erfassen die Mieteinnahmen und prüfen, welche Aufwendungen wirtschaftlich mit der deutschen Immobilie zusammenhängen und steuerlich berücksichtigt werden können.
Einnahmen und Aufwendungen
Wir erfassen die Mieteinnahmen und prüfen, welche Aufwendungen wirtschaftlich mit der deutschen Immobilie zusammenhängen und steuerlich berücksichtigt werden können.
Kaufpreisaufteilung und Abschreibung
Wir prüfen die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude und ermitteln die steuerliche Abschreibung.
Kaufpreisaufteilung und Abschreibung
Wir prüfen die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude und ermitteln die steuerliche Abschreibung.
Kaufpreisaufteilung und Abschreibung
Wir prüfen die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude und ermitteln die steuerliche Abschreibung.
Kaufpreisaufteilung und Abschreibung
Wir prüfen die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude und ermitteln die steuerliche Abschreibung.
Steuerbescheid und Vorauszahlungen
Nach Eingang vergleichen wir den Steuerbescheid mit der eingereichten Erklärung. Wir prüfen außerdem, ob festgesetzte Vorauszahlungen auf Grundlage der bekannten Verhältnisse nachvollziehbar sind.
Steuerbescheid und Vorauszahlungen
Nach Eingang vergleichen wir den Steuerbescheid mit der eingereichten Erklärung. Wir prüfen außerdem, ob festgesetzte Vorauszahlungen auf Grundlage der bekannten Verhältnisse nachvollziehbar sind.
Steuerbescheid und Vorauszahlungen
Nach Eingang vergleichen wir den Steuerbescheid mit der eingereichten Erklärung. Wir prüfen außerdem, ob festgesetzte Vorauszahlungen auf Grundlage der bekannten Verhältnisse nachvollziehbar sind.
Steuerbescheid und Vorauszahlungen
Nach Eingang vergleichen wir den Steuerbescheid mit der eingereichten Erklärung. Wir prüfen außerdem, ob festgesetzte Vorauszahlungen auf Grundlage der bekannten Verhältnisse nachvollziehbar sind.
Kommunikation mit dem Finanzamt
Auf Grundlage der erteilten Vollmachten übernehmen wir im vereinbarten Umfang Rückfragen und Schriftverkehr mit der deutschen Finanzverwaltung.
Kommunikation mit dem Finanzamt
Auf Grundlage der erteilten Vollmachten übernehmen wir im vereinbarten Umfang Rückfragen und Schriftverkehr mit der deutschen Finanzverwaltung.
Kommunikation mit dem Finanzamt
Auf Grundlage der erteilten Vollmachten übernehmen wir im vereinbarten Umfang Rückfragen und Schriftverkehr mit der deutschen Finanzverwaltung.
Kommunikation mit dem Finanzamt
Auf Grundlage der erteilten Vollmachten übernehmen wir im vereinbarten Umfang Rückfragen und Schriftverkehr mit der deutschen Finanzverwaltung.
Verkauf oder Übertragung der Immobilie
Vor einem geplanten Verkauf oder einer Übertragung prüfen wir die deutschen Steuerfolgen in einem gesonderten Beratungsauftrag.
Verkauf oder Übertragung der Immobilie
Vor einem geplanten Verkauf oder einer Übertragung prüfen wir die deutschen Steuerfolgen in einem gesonderten Beratungsauftrag.
Verkauf oder Übertragung der Immobilie
Vor einem geplanten Verkauf oder einer Übertragung prüfen wir die deutschen Steuerfolgen in einem gesonderten Beratungsauftrag.
Verkauf oder Übertragung der Immobilie
Vor einem geplanten Verkauf oder einer Übertragung prüfen wir die deutschen Steuerfolgen in einem gesonderten Beratungsauftrag.

Welche Unterlagen benötigen wir?
Beschränkte Steuerpflicht –
wir kennen die Regeln
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Immobilie und Ihrer persönlichen Situation ab. Typischerweise benötigen wir unter anderem:
Angaben zu Wohnsitz und Aufenthaltsstaat
Kaufvertrag und Anschaffungsunterlagen
Darlehens- und Zinsnachweise
Abrechnungen zu laufenden Kosten und Instandhaltungen
bisherige deutsche Steuererklärungen und Steuerbescheide
vorhandene Steuernummern und Schreiben des Finanzamt
gut zu wissen:
Nach dem Erstkontakt erhalten Sie eine auf Ihren Fall abgestimmte Unterlagenliste.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Ein transparenter Prozess schafft Sicherheit. Wir strukturieren Ihr Anliegen von Anfang an.
01
Steuerliche Situation einordnen
Sie teilen uns mit, in welchem Staat Sie wohnen, welche Immobilie Sie in Deutschland besitzen und ob bereits eine deutsche Steuernummer oder Schreiben des Finanzamts vorliegen.
Wir prüfen zunächst, welche deutsche Steuerpflicht und welcher Leistungsumfang in Betracht kommen.
Das Ergebnis:
Eine erste Einordnung und eine abgestimmte Liste der benötigten Unterlagen.
02
Unterlagen prüfen und Erklärung erstellen
Sie stellen uns insbesondere Angaben zu Mieteinnahmen, Finanzierung, laufenden Kosten und der Immobilie digital zur Verfügung.
Wir prüfen die steuerlich relevanten Angaben, klären Rückfragen und erstellen Ihre deutsche Einkommensteuererklärung.
Das Ergebnis:
Eine nachvollziehbare Berechnung und die Erklärung zur Freigabe.
03
Übermittlung und Bescheidprüfung
Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir die Erklärung an das Finanzamt. Rückfragen begleiten wir im vereinbarten Umfang. Nach Eingang prüfen wir den Steuerbescheid auf erkennbare Abweichungen.
Das Ergebnis:
Eine abgegebene Steuererklärung und ein mit der Erklärung abgeglichener Steuerbescheid.
04
Laufende Betreuung
Bei einer fortlaufenden Vermietung können wir die deutsche Einkommensteuererklärung auch in den Folgejahren übernehmen und Veränderungen bei Einnahmen, Finanzierung oder Nutzung berücksichtigen.
Häufige Fragen zu deutschen Mieteinkünften bei Wohnsitz im Ausland
Eine beschränkte Einkommensteuerpflicht kann bestehen, wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte erzielen. Dazu gehören grundsätzlich Einkünfte aus einer in Deutschland belegenen vermieteten Immobilie. Ob tatsächlich kein deutscher Wohnsitz mehr besteht, muss anhand der konkreten Wohn- und Aufenthaltssituation geprüft werden.
Eine beschränkte Einkommensteuerpflicht kann bestehen, wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte erzielen. Dazu gehören grundsätzlich Einkünfte aus einer in Deutschland belegenen vermieteten Immobilie. Ob tatsächlich kein deutscher Wohnsitz mehr besteht, muss anhand der konkreten Wohn- und Aufenthaltssituation geprüft werden.
Eine beschränkte Einkommensteuerpflicht kann bestehen, wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte erzielen. Dazu gehören grundsätzlich Einkünfte aus einer in Deutschland belegenen vermieteten Immobilie. Ob tatsächlich kein deutscher Wohnsitz mehr besteht, muss anhand der konkreten Wohn- und Aufenthaltssituation geprüft werden.
Eine beschränkte Einkommensteuerpflicht kann bestehen, wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte erzielen. Dazu gehören grundsätzlich Einkünfte aus einer in Deutschland belegenen vermieteten Immobilie. Ob tatsächlich kein deutscher Wohnsitz mehr besteht, muss anhand der konkreten Wohn- und Aufenthaltssituation geprüft werden.
Eine beschränkte Einkommensteuerpflicht kann bestehen, wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte erzielen. Dazu gehören grundsätzlich Einkünfte aus einer in Deutschland belegenen vermieteten Immobilie. Ob tatsächlich kein deutscher Wohnsitz mehr besteht, muss anhand der konkreten Wohn- und Aufenthaltssituation geprüft werden.
Einkünfte aus der Vermietung einer in Deutschland belegenen Immobilie gehören grundsätzlich zu den inländischen Einkünften, die einer beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen können. Ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Einkünfte aus der Vermietung einer in Deutschland belegenen Immobilie gehören grundsätzlich zu den inländischen Einkünften, die einer beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen können. Ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Einkünfte aus der Vermietung einer in Deutschland belegenen Immobilie gehören grundsätzlich zu den inländischen Einkünften, die einer beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen können. Ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Einkünfte aus der Vermietung einer in Deutschland belegenen Immobilie gehören grundsätzlich zu den inländischen Einkünften, die einer beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen können. Ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Einkünfte aus der Vermietung einer in Deutschland belegenen Immobilie gehören grundsätzlich zu den inländischen Einkünften, die einer beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen können. Ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen ist zusätzlich zu berücksichtigen.
Für beschränkt Steuerpflichtige gelten besondere Regelungen. Der Grundfreibetrag wirkt grundsätzlich nicht in derselben Weise wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig beantragt werden, insbesondere wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen erfüllt und die ausländischen Einkünfte nachgewiesen werden.
Für beschränkt Steuerpflichtige gelten besondere Regelungen. Der Grundfreibetrag wirkt grundsätzlich nicht in derselben Weise wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig beantragt werden, insbesondere wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen erfüllt und die ausländischen Einkünfte nachgewiesen werden.
Für beschränkt Steuerpflichtige gelten besondere Regelungen. Der Grundfreibetrag wirkt grundsätzlich nicht in derselben Weise wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig beantragt werden, insbesondere wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen erfüllt und die ausländischen Einkünfte nachgewiesen werden.
Für beschränkt Steuerpflichtige gelten besondere Regelungen. Der Grundfreibetrag wirkt grundsätzlich nicht in derselben Weise wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig beantragt werden, insbesondere wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen erfüllt und die ausländischen Einkünfte nachgewiesen werden.
Für beschränkt Steuerpflichtige gelten besondere Regelungen. Der Grundfreibetrag wirkt grundsätzlich nicht in derselben Weise wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig beantragt werden, insbesondere wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen erfüllt und die ausländischen Einkünfte nachgewiesen werden.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie eine doppelte steuerliche Belastung vermieden werden soll. Das konkrete Ergebnis hängt vom Wohnsitzstaat und dem anwendbaren Abkommen ab.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie eine doppelte steuerliche Belastung vermieden werden soll. Das konkrete Ergebnis hängt vom Wohnsitzstaat und dem anwendbaren Abkommen ab.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie eine doppelte steuerliche Belastung vermieden werden soll. Das konkrete Ergebnis hängt vom Wohnsitzstaat und dem anwendbaren Abkommen ab.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie eine doppelte steuerliche Belastung vermieden werden soll. Das konkrete Ergebnis hängt vom Wohnsitzstaat und dem anwendbaren Abkommen ab.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie eine doppelte steuerliche Belastung vermieden werden soll. Das konkrete Ergebnis hängt vom Wohnsitzstaat und dem anwendbaren Abkommen ab.
Das richtet sich nach dem Steuerrecht Ihres Wohnsitzstaats und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen. Wir beraten zu den steuerlichen Folgen in Deutschland. Die ausländische Erklärung sollte mit einem Steuerberater im jeweiligen Wohnsitzstaat abgestimmt werden.
Das richtet sich nach dem Steuerrecht Ihres Wohnsitzstaats und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen. Wir beraten zu den steuerlichen Folgen in Deutschland. Die ausländische Erklärung sollte mit einem Steuerberater im jeweiligen Wohnsitzstaat abgestimmt werden.
Das richtet sich nach dem Steuerrecht Ihres Wohnsitzstaats und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen. Wir beraten zu den steuerlichen Folgen in Deutschland. Die ausländische Erklärung sollte mit einem Steuerberater im jeweiligen Wohnsitzstaat abgestimmt werden.
Das richtet sich nach dem Steuerrecht Ihres Wohnsitzstaats und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen. Wir beraten zu den steuerlichen Folgen in Deutschland. Die ausländische Erklärung sollte mit einem Steuerberater im jeweiligen Wohnsitzstaat abgestimmt werden.
Das richtet sich nach dem Steuerrecht Ihres Wohnsitzstaats und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen. Wir beraten zu den steuerlichen Folgen in Deutschland. Die ausländische Erklärung sollte mit einem Steuerberater im jeweiligen Wohnsitzstaat abgestimmt werden.
Die laufende Zusammenarbeit kann über digitale Unterlagenübermittlung sowie Besprechungen per Video oder Telefon organisiert werden. Ob für einzelne Vorgänge Originalunterlagen oder zusätzliche Nachweise benötigt werden, klären wir im jeweiligen Fall.
Die laufende Zusammenarbeit kann über digitale Unterlagenübermittlung sowie Besprechungen per Video oder Telefon organisiert werden. Ob für einzelne Vorgänge Originalunterlagen oder zusätzliche Nachweise benötigt werden, klären wir im jeweiligen Fall.
Die laufende Zusammenarbeit kann über digitale Unterlagenübermittlung sowie Besprechungen per Video oder Telefon organisiert werden. Ob für einzelne Vorgänge Originalunterlagen oder zusätzliche Nachweise benötigt werden, klären wir im jeweiligen Fall.
Die laufende Zusammenarbeit kann über digitale Unterlagenübermittlung sowie Besprechungen per Video oder Telefon organisiert werden. Ob für einzelne Vorgänge Originalunterlagen oder zusätzliche Nachweise benötigt werden, klären wir im jeweiligen Fall.
Die laufende Zusammenarbeit kann über digitale Unterlagenübermittlung sowie Besprechungen per Video oder Telefon organisiert werden. Ob für einzelne Vorgänge Originalunterlagen oder zusätzliche Nachweise benötigt werden, klären wir im jeweiligen Fall.
Für die Bearbeitung der deutschen Einkommensteuererklärung wird regelmäßig eine steuerliche Zuordnung durch das zuständige Finanzamt benötigt. Wir prüfen, ob bereits eine Steuernummer besteht oder eine steuerliche Erfassung erforderlich ist.
Für die Bearbeitung der deutschen Einkommensteuererklärung wird regelmäßig eine steuerliche Zuordnung durch das zuständige Finanzamt benötigt. Wir prüfen, ob bereits eine Steuernummer besteht oder eine steuerliche Erfassung erforderlich ist.
Für die Bearbeitung der deutschen Einkommensteuererklärung wird regelmäßig eine steuerliche Zuordnung durch das zuständige Finanzamt benötigt. Wir prüfen, ob bereits eine Steuernummer besteht oder eine steuerliche Erfassung erforderlich ist.
Für die Bearbeitung der deutschen Einkommensteuererklärung wird regelmäßig eine steuerliche Zuordnung durch das zuständige Finanzamt benötigt. Wir prüfen, ob bereits eine Steuernummer besteht oder eine steuerliche Erfassung erforderlich ist.
Für die Bearbeitung der deutschen Einkommensteuererklärung wird regelmäßig eine steuerliche Zuordnung durch das zuständige Finanzamt benötigt. Wir prüfen, ob bereits eine Steuernummer besteht oder eine steuerliche Erfassung erforderlich ist.
Nach Beauftragung und Erteilung der erforderlichen Vollmacht übernehmen wir im vereinbarten Umfang die Kommunikation mit der deutschen Finanzverwaltung.
Nach Beauftragung und Erteilung der erforderlichen Vollmacht übernehmen wir im vereinbarten Umfang die Kommunikation mit der deutschen Finanzverwaltung.
Nach Beauftragung und Erteilung der erforderlichen Vollmacht übernehmen wir im vereinbarten Umfang die Kommunikation mit der deutschen Finanzverwaltung.
Nach Beauftragung und Erteilung der erforderlichen Vollmacht übernehmen wir im vereinbarten Umfang die Kommunikation mit der deutschen Finanzverwaltung.
Nach Beauftragung und Erteilung der erforderlichen Vollmacht übernehmen wir im vereinbarten Umfang die Kommunikation mit der deutschen Finanzverwaltung.
Die steuerlichen Folgen hängen unter anderem von Erwerbszeitpunkt, Nutzung, Eigentümerstruktur und bisherigen Abschreibungen ab. Deshalb sollte ein geplanter Verkauf möglichst vor Abschluss des Kaufvertrags steuerlich geprüft werden.
Die steuerlichen Folgen hängen unter anderem von Erwerbszeitpunkt, Nutzung, Eigentümerstruktur und bisherigen Abschreibungen ab. Deshalb sollte ein geplanter Verkauf möglichst vor Abschluss des Kaufvertrags steuerlich geprüft werden.
Die steuerlichen Folgen hängen unter anderem von Erwerbszeitpunkt, Nutzung, Eigentümerstruktur und bisherigen Abschreibungen ab. Deshalb sollte ein geplanter Verkauf möglichst vor Abschluss des Kaufvertrags steuerlich geprüft werden.
Die steuerlichen Folgen hängen unter anderem von Erwerbszeitpunkt, Nutzung, Eigentümerstruktur und bisherigen Abschreibungen ab. Deshalb sollte ein geplanter Verkauf möglichst vor Abschluss des Kaufvertrags steuerlich geprüft werden.
Die steuerlichen Folgen hängen unter anderem von Erwerbszeitpunkt, Nutzung, Eigentümerstruktur und bisherigen Abschreibungen ab. Deshalb sollte ein geplanter Verkauf möglichst vor Abschluss des Kaufvertrags steuerlich geprüft werden.

Deutsche Vermietungseinkünfte betreuen lassen
Deutsche Vermietungseinkünfte
betreuen lassen
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Sie wohnen im Ausland und vermieten eine Immobilie in Deutschland? Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen.
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Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen.
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Steuerberatung für Vermieter mit Wohnsitz im Ausland
GJP unterstützt Immobilieneigentümer*innen, die außerhalb Deutschlands wohnen und Einkünfte aus einer in Deutschland belegenen Immobilie erzielen. Wir übernehmen insbesondere die steuerliche Einordnung, die Erstellung der deutschen Einkommensteuererklärung, die Prüfung der mit der Vermietung zusammenhängenden Aufwendungen und die Kommunikation mit dem Finanzamt. Unsere Kanzlei ist in Berlin und Brandenburg vor Ort vertreten. Die Zusammenarbeit mit Mandant*innen im Ausland kann über digitale Prozesse organisiert werden. Ebenfalls bieten wir auch eine Zusammenarbeit in englischer Sprache an.
Steuerberatung für Vermieter mit Wohnsitz im Ausland
GJP unterstützt Immobilieneigentümer*innen, die außerhalb Deutschlands wohnen und Einkünfte aus einer in Deutschland belegenen Immobilie erzielen. Wir übernehmen insbesondere die steuerliche Einordnung, die Erstellung der deutschen Einkommensteuererklärung, die Prüfung der mit der Vermietung zusammenhängenden Aufwendungen und die Kommunikation mit dem Finanzamt. Unsere Kanzlei ist in Berlin und Brandenburg vor Ort vertreten. Die Zusammenarbeit mit Mandant*innen im Ausland kann über digitale Prozesse organisiert werden. Ebenfalls bieten wir auch eine Zusammenarbeit in englischer Sprache an.