
Vermögensnachfolge
Vorausschauend geplant,
dauerhaft gesichert.
Wir gestalten die Weitergabe Ihres Vermögens steuerlich optimiert und rechtssicher – für Sie und die nächste Generation.

Vermögensnachfolge
Vorausschauend geplant,
dauerhaft gesichert.
Wir gestalten die Weitergabe Ihres Vermögens steuerlich optimiert und rechtssicher –
für Sie und die nächste Generation.

Vermögensnachfolge
Vorausschauend geplant, dauerhaft gesichert.
Wir gestalten die Weitergabe Ihres Vermögens steuerlich optimiert und rechtssicher – für Sie und die nächste Generation.

Vermögensnachfolge
Vorausschauend geplant,
dauerhaft gesichert.
Wir gestalten die Weitergabe Ihres Vermögens steuerlich optimiert und rechtssicher – für Sie und die nächste Generation.

Was bei einer Vermögensnachfolge zusammenkommt
Steuerliche Folgen
Freibeträge, Steuerklassen, Bewertung und mögliche Steuerbefreiungen
Eigene Absicherung
Versorgung, Nutzungsmöglichkeiten und ausreichende finanzielle Reserven
Familiäre Interessen
Gleichbehandlung, unterschiedliche Bedürfnisse und mögliche Konfliktfelder
Rechtliche Umsetzung
Verträge, Testamente, Rückforderungsrechte und notarielle Gestaltung in Abstimmung mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen
Was soll übertragen werden – und was soll bei Ihnen bleiben?
Wir begleiten Sie bei der strukturierten und steuerlich optimierten Weitergabe Ihres Vermögens.
Ausgangssituation und Ziele
Wir erfassen Ihre Vermögensstruktur, Ihre familiäre Situation und Ihre Vorstellungen zur künftigen Verteilung. Darauf aufbauend prüfen wir mögliche steuerliche Gestaltungswege.
Freibeträge und zeitliche Planung
Wir prüfen, welche persönlichen Freibeträge und Steuerbefreiungen bestehen und wie sich der Zeitpunkt einer Übertragung steuerlich auswirkt. Dabei berücksichtigen wir auch frühere Schenkungen und Ihre langfristige Planung.
Immobilien und Beteiligungen
Immobilien und Unternehmensanteile erfordern eine sorgfältige steuerliche Bewertung. Wir prüfen Übertragungsvarianten, mögliche Begünstigungen und die steuerlichen Folgen für Übertragende und Erwerbende. Soweit Gutachten oder rechtliche Regelungen erforderlich sind, stimmen wir das Vorgehen mit Sachverständigen, Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
Planung über mehrere Lebensphasen
Eine Vermögensnachfolge kann schrittweise erfolgen. Wir berücksichtigen dabei frühere Übertragungen, Ihre weitere Versorgung, mögliche Veränderungen in der Familie und die langfristige Vermögensstruktur.
Abstimmung mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen
Wir beraten zu den steuerlichen Auswirkungen der geplanten Übertragung. Rechtliche Regelungen, Verträge, Testamente und notarielle Urkunden werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger*innen gestaltet. Mit diesen stimmen wir die steuerlichen Anforderungen auf Wunsch ab.
Persönliche und vertrauliche Beratung
Vermögensnachfolge betrifft persönliche und familiäre Entscheidungen. Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die Ihren Sachverhalt kennen und die einzelnen Schritte mit Ihnen strukturieren.
Was soll übertragen werden – und was soll bei Ihnen bleiben?
Wir begleiten Sie bei der strukturierten und steuerlich optimierten Weitergabe Ihres Vermögens.
Ausgangssituation und Ziele
Wir erfassen Ihre Vermögensstruktur, Ihre familiäre Situation und Ihre Vorstellungen zur künftigen Verteilung. Darauf aufbauend prüfen wir mögliche steuerliche Gestaltungswege.
Freibeträge und zeitliche Planung
Wir prüfen, welche persönlichen Freibeträge und Steuerbefreiungen bestehen und wie sich der Zeitpunkt einer Übertragung steuerlich auswirkt. Dabei berücksichtigen wir auch frühere Schenkungen und Ihre langfristige Planung.
Immobilien und Beteiligungen
Immobilien und Unternehmensanteile erfordern eine sorgfältige steuerliche Bewertung. Wir prüfen Übertragungsvarianten, mögliche Begünstigungen und die steuerlichen Folgen für Übertragende und Erwerbende. Soweit Gutachten oder rechtliche Regelungen erforderlich sind, stimmen wir das Vorgehen mit Sachverständigen, Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
Planung über mehrere Lebensphasen
Eine Vermögensnachfolge kann schrittweise erfolgen. Wir berücksichtigen dabei frühere Übertragungen, Ihre weitere Versorgung, mögliche Veränderungen in der Familie und die langfristige Vermögensstruktur.
Abstimmung mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen
Wir beraten zu den steuerlichen Auswirkungen der geplanten Übertragung. Rechtliche Regelungen, Verträge, Testamente und notarielle Urkunden werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger*innen gestaltet. Mit diesen stimmen wir die steuerlichen Anforderungen auf Wunsch ab.
Persönliche und vertrauliche Beratung
Vermögensnachfolge betrifft persönliche und familiäre Entscheidungen. Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die Ihren Sachverhalt kennen und die einzelnen Schritte mit Ihnen strukturieren.
Was soll übertragen werden – und was soll bei Ihnen bleiben?
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Ausgangssituation und Ziele
Wir erfassen Ihre Vermögensstruktur, Ihre familiäre Situation und Ihre Vorstellungen zur künftigen Verteilung. Darauf aufbauend prüfen wir mögliche steuerliche Gestaltungswege.
Freibeträge und zeitliche Planung
Wir prüfen, welche persönlichen Freibeträge und Steuerbefreiungen bestehen und wie sich der Zeitpunkt einer Übertragung steuerlich auswirkt. Dabei berücksichtigen wir auch frühere Schenkungen und Ihre langfristige Planung.
Immobilien und Beteiligungen
Immobilien und Unternehmensanteile erfordern eine sorgfältige steuerliche Bewertung. Wir prüfen Übertragungsvarianten, mögliche Begünstigungen und die steuerlichen Folgen für Übertragende und Erwerbende. Soweit Gutachten oder rechtliche Regelungen erforderlich sind, stimmen wir das Vorgehen mit Sachverständigen, Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
Planung über mehrere Lebensphasen
Eine Vermögensnachfolge kann schrittweise erfolgen. Wir berücksichtigen dabei frühere Übertragungen, Ihre weitere Versorgung, mögliche Veränderungen in der Familie und die langfristige Vermögensstruktur.
Abstimmung mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen
Wir beraten zu den steuerlichen Auswirkungen der geplanten Übertragung. Rechtliche Regelungen, Verträge, Testamente und notarielle Urkunden werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger*innen gestaltet. Mit diesen stimmen wir die steuerlichen Anforderungen auf Wunsch ab.
Persönliche und vertrauliche Beratung
Vermögensnachfolge betrifft persönliche und familiäre Entscheidungen. Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die Ihren Sachverhalt kennen und die einzelnen Schritte mit Ihnen strukturieren.
Was soll übertragen werden – und was soll bei Ihnen bleiben?
Wir begleiten Sie bei der strukturierten und steuerlich optimierten Weitergabe Ihres Vermögens.
Ausgangssituation und Ziele
Wir erfassen Ihre Vermögensstruktur, Ihre familiäre Situation und Ihre Vorstellungen zur künftigen Verteilung. Darauf aufbauend prüfen wir mögliche steuerliche Gestaltungswege.
Freibeträge und zeitliche Planung
Wir prüfen, welche persönlichen Freibeträge und Steuerbefreiungen bestehen und wie sich der Zeitpunkt einer Übertragung steuerlich auswirkt. Dabei berücksichtigen wir auch frühere Schenkungen und Ihre langfristige Planung.
Immobilien und Beteiligungen
Immobilien und Unternehmensanteile erfordern eine sorgfältige steuerliche Bewertung. Wir prüfen Übertragungsvarianten, mögliche Begünstigungen und die steuerlichen Folgen für Übertragende und Erwerbende. Soweit Gutachten oder rechtliche Regelungen erforderlich sind, stimmen wir das Vorgehen mit Sachverständigen, Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
Planung über mehrere Lebensphasen
Eine Vermögensnachfolge kann schrittweise erfolgen. Wir berücksichtigen dabei frühere Übertragungen, Ihre weitere Versorgung, mögliche Veränderungen in der Familie und die langfristige Vermögensstruktur.
Abstimmung mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen
Wir beraten zu den steuerlichen Auswirkungen der geplanten Übertragung. Rechtliche Regelungen, Verträge, Testamente und notarielle Urkunden werden durch die jeweils zuständigen Berufsträger*innen gestaltet. Mit diesen stimmen wir die steuerlichen Anforderungen auf Wunsch ab.
Persönliche und vertrauliche Beratung
Vermögensnachfolge betrifft persönliche und familiäre Entscheidungen. Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die Ihren Sachverhalt kennen und die einzelnen Schritte mit Ihnen strukturieren.


Was Sie aufgebaut haben, soll verantwortungsvoll weitergegeben werden.
Was Sie aufgebaut haben, soll verantwortungsvoll weitergegeben werden.
Eine Vermögensnachfolge betrifft steuerliche, wirtschaftliche und persönliche Fragen. Deshalb betrachten wir nicht nur mögliche Steuerbelastungen, sondern auch Ihre eigene Absicherung, die Struktur des Vermögens und die Folgen für die nächste Generation.
Eine Vermögensnachfolge betrifft steuerliche, wirtschaftliche und persönliche Fragen. Deshalb betrachten wir nicht nur mögliche Steuerbelastungen, sondern auch Ihre eigene Absicherung, die Struktur des Vermögens und die Folgen für die nächste Generation.
Wir entwickeln nachvollziehbare Gestaltungsalternativen und begleiten die steuerliche Umsetzung. Rechtliche Regelungen stimmen wir bei Bedarf mit Ihren Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
Wir entwickeln nachvollziehbare Gestaltungsalternativen und begleiten die steuerliche Umsetzung. Rechtliche Regelungen stimmen wir bei Bedarf mit Ihren Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
Fragen, die wir mit Ihnen klären
Fragen, die wir mit Ihnen klären
Was möchten Sie übertragen?
Immobilien, Unternehmensanteile, Kapitalvermögen oder andere Werte: Wir betrachten, welches Vermögen einbezogen werden soll und wie es steuerlich zu bewerten ist.
Was möchten Sie übertragen?
Immobilien, Unternehmensanteile, Kapitalvermögen oder andere Werte: Wir betrachten, welches Vermögen einbezogen werden soll und wie es steuerlich zu bewerten ist.
Was möchten Sie übertragen?
Immobilien, Unternehmensanteile, Kapitalvermögen oder andere Werte: Wir betrachten, welches Vermögen einbezogen werden soll und wie es steuerlich zu bewerten ist.
Was benötigen Sie weiterhin selbst?
Ihre eigene finanzielle Absicherung steht an erster Stelle. Gemeinsam berücksichtigen wir Ihren künftigen Liquiditätsbedarf und ausreichende finanzielle Reserven.
Was benötigen Sie weiterhin selbst?
Ihre eigene finanzielle Absicherung steht an erster Stelle. Gemeinsam berücksichtigen wir Ihren künftigen Liquiditätsbedarf und ausreichende finanzielle Reserven.
Was benötigen Sie weiterhin selbst?
Ihre eigene finanzielle Absicherung steht an erster Stelle. Gemeinsam berücksichtigen wir Ihren künftigen Liquiditätsbedarf und ausreichende finanzielle Reserven.
Wer soll welchen Vermögenswert erhalten?
Wir beziehen Ihre persönlichen Vorstellungen und die steuerlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Übertragungen in die Gestaltung ein.
Wer soll welchen Vermögenswert erhalten?
Wir beziehen Ihre persönlichen Vorstellungen und die steuerlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Übertragungen in die Gestaltung ein.
Wer soll welchen Vermögenswert erhalten?
Wir beziehen Ihre persönlichen Vorstellungen und die steuerlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Übertragungen in die Gestaltung ein.
Soll die Nutzung bei Ihnen bleiben?
Bei Immobilien können beispielsweise Nießbrauchs- oder Wohnrechte eine Rolle spielen. Wir ordnen deren steuerliche Auswirkungen ein; die rechtliche Ausgestaltung erfolgt durch Rechtsanwält*innen oder Notar*innen.
Soll die Nutzung bei Ihnen bleiben?
Bei Immobilien können beispielsweise Nießbrauchs- oder Wohnrechte eine Rolle spielen. Wir ordnen deren steuerliche Auswirkungen ein; die rechtliche Ausgestaltung erfolgt durch Rechtsanwält*innen oder Notar*innen.
Soll die Nutzung bei Ihnen bleiben?
Bei Immobilien können beispielsweise Nießbrauchs- oder Wohnrechte eine Rolle spielen. Wir ordnen deren steuerliche Auswirkungen ein; die rechtliche Ausgestaltung erfolgt durch Rechtsanwält*innen oder Notar*innen.
Was geschieht bei veränderten Lebensumständen?
Scheidung, Insolvenz, Vorversterben oder familiäre Konflikte können eine Übertragung beeinflussen. Rechtliche Rückforderungs- und Schutzregelungen sollten daher mit den zuständigen Rechtsberater*innen geprüft werden.
Was geschieht bei veränderten Lebensumständen?
Scheidung, Insolvenz, Vorversterben oder familiäre Konflikte können eine Übertragung beeinflussen. Rechtliche Rückforderungs- und Schutzregelungen sollten daher mit den zuständigen Rechtsberater*innen geprüft werden.
Was geschieht bei veränderten Lebensumständen?
Scheidung, Insolvenz, Vorversterben oder familiäre Konflikte können eine Übertragung beeinflussen. Rechtliche Rückforderungs- und Schutzregelungen sollten daher mit den zuständigen Rechtsberater*innen geprüft werden.
Welche Folgen entstehen bei den Erwerbenden?
Eine Schenkung kann neben der Schenkungsteuer auch Auswirkungen auf spätere Einkünfte, Abschreibungen, Veräußerungen und die laufende Verwaltung des Vermögens haben.
Welche Folgen entstehen bei den Erwerbenden?
Eine Schenkung kann neben der Schenkungsteuer auch Auswirkungen auf spätere Einkünfte, Abschreibungen, Veräußerungen und die laufende Verwaltung des Vermögens haben.
Welche Folgen entstehen bei den Erwerbenden?
Eine Schenkung kann neben der Schenkungsteuer auch Auswirkungen auf spätere Einkünfte, Abschreibungen, Veräußerungen und die laufende Verwaltung des Vermögens haben.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Eine frühzeitige Planung kann sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Sie schafft Zeit unterschiedliche Gestaltungswege zu prüfen und deren steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Folgen abzuwägen. Ein allgemein richtiger Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht nennen.
Eine frühzeitige Planung kann sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Sie schafft Zeit unterschiedliche Gestaltungswege zu prüfen und deren steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Folgen abzuwägen. Ein allgemein richtiger Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht nennen.
Eine frühzeitige Planung kann sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Sie schafft Zeit unterschiedliche Gestaltungswege zu prüfen und deren steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Folgen abzuwägen. Ein allgemein richtiger Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht nennen.
Eine frühzeitige Planung kann sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Sie schafft Zeit unterschiedliche Gestaltungswege zu prüfen und deren steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Folgen abzuwägen. Ein allgemein richtiger Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht nennen.
Eine frühzeitige Planung kann sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Sie schafft Zeit unterschiedliche Gestaltungswege zu prüfen und deren steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Folgen abzuwägen. Ein allgemein richtiger Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht nennen.
Nein. Eine Schenkung kann steuerliche Vorteile bieten, beispielsweise durch die zeitliche Nutzung persönlicher Freibeträge. Sie kann aber auch wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Nachteile haben. Entscheidend ist, ob die Übertragung zur Vermögensstruktur, zur Versorgung der übertragenden Person und zu den familiären Zielen passt.
Nein. Eine Schenkung kann steuerliche Vorteile bieten, beispielsweise durch die zeitliche Nutzung persönlicher Freibeträge. Sie kann aber auch wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Nachteile haben. Entscheidend ist, ob die Übertragung zur Vermögensstruktur, zur Versorgung der übertragenden Person und zu den familiären Zielen passt.
Nein. Eine Schenkung kann steuerliche Vorteile bieten, beispielsweise durch die zeitliche Nutzung persönlicher Freibeträge. Sie kann aber auch wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Nachteile haben. Entscheidend ist, ob die Übertragung zur Vermögensstruktur, zur Versorgung der übertragenden Person und zu den familiären Zielen passt.
Nein. Eine Schenkung kann steuerliche Vorteile bieten, beispielsweise durch die zeitliche Nutzung persönlicher Freibeträge. Sie kann aber auch wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Nachteile haben. Entscheidend ist, ob die Übertragung zur Vermögensstruktur, zur Versorgung der übertragenden Person und zu den familiären Zielen passt.
Nein. Eine Schenkung kann steuerliche Vorteile bieten, beispielsweise durch die zeitliche Nutzung persönlicher Freibeträge. Sie kann aber auch wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Nachteile haben. Entscheidend ist, ob die Übertragung zur Vermögensstruktur, zur Versorgung der übertragenden Person und zu den familiären Zielen passt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder persönliche Freibeträge dazu führen, dass keine Schenkung- oder Erbschaftsteuer entsteht. Eine allgemeine Steuerfreiheit für Immobilien gibt es jedoch nicht. Entscheidend sind unter anderem Wert, Nutzung, Verwandtschaftsverhältnis und Art der Übertragung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder persönliche Freibeträge dazu führen, dass keine Schenkung- oder Erbschaftsteuer entsteht. Eine allgemeine Steuerfreiheit für Immobilien gibt es jedoch nicht. Entscheidend sind unter anderem Wert, Nutzung, Verwandtschaftsverhältnis und Art der Übertragung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder persönliche Freibeträge dazu führen, dass keine Schenkung- oder Erbschaftsteuer entsteht. Eine allgemeine Steuerfreiheit für Immobilien gibt es jedoch nicht. Entscheidend sind unter anderem Wert, Nutzung, Verwandtschaftsverhältnis und Art der Übertragung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder persönliche Freibeträge dazu führen, dass keine Schenkung- oder Erbschaftsteuer entsteht. Eine allgemeine Steuerfreiheit für Immobilien gibt es jedoch nicht. Entscheidend sind unter anderem Wert, Nutzung, Verwandtschaftsverhältnis und Art der Übertragung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder persönliche Freibeträge dazu führen, dass keine Schenkung- oder Erbschaftsteuer entsteht. Eine allgemeine Steuerfreiheit für Immobilien gibt es jedoch nicht. Entscheidend sind unter anderem Wert, Nutzung, Verwandtschaftsverhältnis und Art der Übertragung.
Beim vorbehaltenen Nießbrauch wird das Eigentum an der Immobilie übertragen, während die übertragende Person bestimmte Nutzungsrechte behält, beispielsweise die weitere Vermietung und die Mieteinnahmen. Der Nießbrauch kann den steuerlichen Wert der Schenkung beeinflussen. Seine wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen müssen sorgfältig geprüft werden.
Beim vorbehaltenen Nießbrauch wird das Eigentum an der Immobilie übertragen, während die übertragende Person bestimmte Nutzungsrechte behält, beispielsweise die weitere Vermietung und die Mieteinnahmen. Der Nießbrauch kann den steuerlichen Wert der Schenkung beeinflussen. Seine wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen müssen sorgfältig geprüft werden.
Beim vorbehaltenen Nießbrauch wird das Eigentum an der Immobilie übertragen, während die übertragende Person bestimmte Nutzungsrechte behält, beispielsweise die weitere Vermietung und die Mieteinnahmen. Der Nießbrauch kann den steuerlichen Wert der Schenkung beeinflussen. Seine wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen müssen sorgfältig geprüft werden.
Beim vorbehaltenen Nießbrauch wird das Eigentum an der Immobilie übertragen, während die übertragende Person bestimmte Nutzungsrechte behält, beispielsweise die weitere Vermietung und die Mieteinnahmen. Der Nießbrauch kann den steuerlichen Wert der Schenkung beeinflussen. Seine wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen müssen sorgfältig geprüft werden.
Beim vorbehaltenen Nießbrauch wird das Eigentum an der Immobilie übertragen, während die übertragende Person bestimmte Nutzungsrechte behält, beispielsweise die weitere Vermietung und die Mieteinnahmen. Der Nießbrauch kann den steuerlichen Wert der Schenkung beeinflussen. Seine wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen müssen sorgfältig geprüft werden.
Nicht zwingend. Die eigene Versorgung und finanzielle Handlungsfähigkeit sollten ausreichend gesichert bleiben. Auch unerwartete Pflegekosten, familiäre Veränderungen oder ein späterer Kapitalbedarf können gegen eine vollständige frühzeitige Übertragung sprechen.
Nicht zwingend. Die eigene Versorgung und finanzielle Handlungsfähigkeit sollten ausreichend gesichert bleiben. Auch unerwartete Pflegekosten, familiäre Veränderungen oder ein späterer Kapitalbedarf können gegen eine vollständige frühzeitige Übertragung sprechen.
Nicht zwingend. Die eigene Versorgung und finanzielle Handlungsfähigkeit sollten ausreichend gesichert bleiben. Auch unerwartete Pflegekosten, familiäre Veränderungen oder ein späterer Kapitalbedarf können gegen eine vollständige frühzeitige Übertragung sprechen.
Nicht zwingend. Die eigene Versorgung und finanzielle Handlungsfähigkeit sollten ausreichend gesichert bleiben. Auch unerwartete Pflegekosten, familiäre Veränderungen oder ein späterer Kapitalbedarf können gegen eine vollständige frühzeitige Übertragung sprechen.
Nicht zwingend. Die eigene Versorgung und finanzielle Handlungsfähigkeit sollten ausreichend gesichert bleiben. Auch unerwartete Pflegekosten, familiäre Veränderungen oder ein späterer Kapitalbedarf können gegen eine vollständige frühzeitige Übertragung sprechen.
Grundsätzlich kann Vermögen unterschiedlich verteilt werden. Dabei können jedoch steuerliche, wirtschaftliche, erbrechtliche und familiäre Folgen entstehen. Diese sollten vor der Umsetzung gemeinsam mit steuerlichen und rechtlichen Beratern betrachtet werden.
Grundsätzlich kann Vermögen unterschiedlich verteilt werden. Dabei können jedoch steuerliche, wirtschaftliche, erbrechtliche und familiäre Folgen entstehen. Diese sollten vor der Umsetzung gemeinsam mit steuerlichen und rechtlichen Beratern betrachtet werden.
Grundsätzlich kann Vermögen unterschiedlich verteilt werden. Dabei können jedoch steuerliche, wirtschaftliche, erbrechtliche und familiäre Folgen entstehen. Diese sollten vor der Umsetzung gemeinsam mit steuerlichen und rechtlichen Beratern betrachtet werden.
Grundsätzlich kann Vermögen unterschiedlich verteilt werden. Dabei können jedoch steuerliche, wirtschaftliche, erbrechtliche und familiäre Folgen entstehen. Diese sollten vor der Umsetzung gemeinsam mit steuerlichen und rechtlichen Beratern betrachtet werden.
Grundsätzlich kann Vermögen unterschiedlich verteilt werden. Dabei können jedoch steuerliche, wirtschaftliche, erbrechtliche und familiäre Folgen entstehen. Diese sollten vor der Umsetzung gemeinsam mit steuerlichen und rechtlichen Beratern betrachtet werden.
Ja. Bei Unternehmen und Gesellschaftsanteilen prüfen wir unter anderem die steuerliche Bewertung, mögliche Begünstigungen und die Auswirkungen verschiedener Übertragungswege. Die gesellschafts- und erbrechtliche Umsetzung stimmen wir mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Ja. Bei Unternehmen und Gesellschaftsanteilen prüfen wir unter anderem die steuerliche Bewertung, mögliche Begünstigungen und die Auswirkungen verschiedener Übertragungswege. Die gesellschafts- und erbrechtliche Umsetzung stimmen wir mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Ja. Bei Unternehmen und Gesellschaftsanteilen prüfen wir unter anderem die steuerliche Bewertung, mögliche Begünstigungen und die Auswirkungen verschiedener Übertragungswege. Die gesellschafts- und erbrechtliche Umsetzung stimmen wir mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Ja. Bei Unternehmen und Gesellschaftsanteilen prüfen wir unter anderem die steuerliche Bewertung, mögliche Begünstigungen und die Auswirkungen verschiedener Übertragungswege. Die gesellschafts- und erbrechtliche Umsetzung stimmen wir mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Ja. Bei Unternehmen und Gesellschaftsanteilen prüfen wir unter anderem die steuerliche Bewertung, mögliche Begünstigungen und die Auswirkungen verschiedener Übertragungswege. Die gesellschafts- und erbrechtliche Umsetzung stimmen wir mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Je nach Vermögensart können Nutzungsrechte oder andere Regelungen vorgesehen werden, beispielsweise ein Nießbrauch bei Immobilien oder Beteiligungen. Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen. Die rechtliche Gestaltung erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare.
Je nach Vermögensart können Nutzungsrechte oder andere Regelungen vorgesehen werden, beispielsweise ein Nießbrauch bei Immobilien oder Beteiligungen. Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen. Die rechtliche Gestaltung erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare.
Je nach Vermögensart können Nutzungsrechte oder andere Regelungen vorgesehen werden, beispielsweise ein Nießbrauch bei Immobilien oder Beteiligungen. Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen. Die rechtliche Gestaltung erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare.
Je nach Vermögensart können Nutzungsrechte oder andere Regelungen vorgesehen werden, beispielsweise ein Nießbrauch bei Immobilien oder Beteiligungen. Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen. Die rechtliche Gestaltung erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare.
Je nach Vermögensart können Nutzungsrechte oder andere Regelungen vorgesehen werden, beispielsweise ein Nießbrauch bei Immobilien oder Beteiligungen. Wir prüfen die steuerlichen Auswirkungen. Die rechtliche Gestaltung erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare.
Der Aufwand hängt unter anderem vom Umfang und der Art des Vermögens, der Anzahl der beteiligten Personen, den zu prüfenden Varianten und dem Abstimmungsbedarf mit weiteren Beratern ab. Nach einer ersten Einordnung informieren wir Sie über den voraussichtlichen Beratungsumfang und die Vergütung.
Der Aufwand hängt unter anderem vom Umfang und der Art des Vermögens, der Anzahl der beteiligten Personen, den zu prüfenden Varianten und dem Abstimmungsbedarf mit weiteren Beratern ab. Nach einer ersten Einordnung informieren wir Sie über den voraussichtlichen Beratungsumfang und die Vergütung.
Der Aufwand hängt unter anderem vom Umfang und der Art des Vermögens, der Anzahl der beteiligten Personen, den zu prüfenden Varianten und dem Abstimmungsbedarf mit weiteren Beratern ab. Nach einer ersten Einordnung informieren wir Sie über den voraussichtlichen Beratungsumfang und die Vergütung.
Der Aufwand hängt unter anderem vom Umfang und der Art des Vermögens, der Anzahl der beteiligten Personen, den zu prüfenden Varianten und dem Abstimmungsbedarf mit weiteren Beratern ab. Nach einer ersten Einordnung informieren wir Sie über den voraussichtlichen Beratungsumfang und die Vergütung.
Der Aufwand hängt unter anderem vom Umfang und der Art des Vermögens, der Anzahl der beteiligten Personen, den zu prüfenden Varianten und dem Abstimmungsbedarf mit weiteren Beratern ab. Nach einer ersten Einordnung informieren wir Sie über den voraussichtlichen Beratungsumfang und die Vergütung.
So entwickeln wir Ihre Vermögensnachfolge
So entwickeln wir Ihre Vermögensnachfolge
Ein transparenter Prozess schafft Sicherheit. Wir strukturieren Ihr Anliegen von Anfang an.
01
Vermögen, Familie und Ziele erfassen
Sie erläutern uns Ihre Vermögensstruktur, Ihre familiäre Situation und Ihre Vorstellungen zur künftigen Verteilung. Wir besprechen auch, welche Vermögenswerte und Nutzungsmöglichkeiten bei Ihnen verbleiben sollen.
Das Ergebnis:
Ein klarer Überblick über die Ausgangssituation, die Ziele und den erforderlichen Beratungsumfang.
02
Gestaltungswege prüfen
Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen möglicher Übertragungsvarianten. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Bewertung, Freibeträge, frühere Erwerbe, vorbehaltene Nutzungsrechte und mögliche Steuerbegünstigungen.
Das Ergebnis:
Eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der wesentlichen Gestaltungsalternativen und ihrer steuerlichen Folgen.
03
Entscheidung und Umsetzung begleiten
Nach Ihrer Entscheidung begleiten wir die steuerliche Umsetzung, erstellen erforderliche Berechnungen und Erklärungen und stimmen uns bei Bedarf mit Rechtsanwält*innen, Notar*innen und weiteren Beteiligten ab.
Das Ergebnis:
Eine abgestimmte Umsetzung der gewählten Vermögensübertragung.

Vermögensnachfolge frühzeitig besprechen
Vermögensnach- folge frühzeitig besprechen
Sie möchten Immobilien, Kapitalvermögen oder Beteiligungen weitergeben? Teilen Sie uns kurz mit, welche Vermögenswerte betroffen sind, wer beteiligt ist und ob bereits Übertragungen stattgefunden haben.
Wir prüfen anschließend, welcher Beratungsumfang erforderlich ist und ob wir Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen können.








