
Einkommensteuererklärungen
Ihre Einkommensteuererklärung – sorgfältig erstellt und persönlich begleitet.
Ob Vermietung, Kapitalvermögen, selbständige Nebentätigkeit oder besondere familiäre Veränderungen: Wir erfassen Ihre steuerliche Situation und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung auf einer verlässlichen Grundlage.

Einkommensteuererklärungen
Ihre Einkommensteuer- erklärung – sorgfältig erstellt und persönlich begleitet.
Ob Vermietung, Kapitalvermögen, selbständige Nebentätigkeit oder besondere familiäre Veränderungen: Wir erfassen Ihre steuerliche Situation und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung auf einer verlässlichen Grundlage.

Einkommensteuererklärungen
Ihre Einkommensteuererklärung – sorgfältig erstellt und persönlich begleitet.
Ob Vermietung, Kapitalvermögen, selbständige Nebentätigkeit oder besondere familiäre Veränderungen: Wir erfassen Ihre steuerliche Situation und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung auf einer verlässlichen Grundlage.

Wann unsere Beratung besonders sinnvoll ist
Wann unsere Beratung besonders sinnvoll ist
Wir unterstützen Privatpersonen und Familien insbesondere bei Einkommensteuererklärungen mit mehreren oder komplexeren Einkunftsarten, beispielsweise bei:
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Kapitalvermögen und Beteiligungen
selbständiger oder freiberuflicher Nebentätigkeit
ausländischen Einkünften
Abfindungen oder größeren Einmalzahlungen
Veränderungen durch Heirat, Trennung oder Familienzuwachs
einem Wohnsitz im Ausland und steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland
Was Sie von uns erwarten können.
Wir übernehmen Ihre Einkommensteuererklärung vollständig und zuverlässig
Unterschiedliche Einkunftsarten
Wir berücksichtigen unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Vermietung, Kapitalvermögen sowie weitere steuerlich relevante Sachverhalte.
Steuerlich relevante Aufwendungen
Wir prüfen, welche Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren Aufwendungen auf Grundlage Ihrer Angaben berücksichtigt werden können.
Fristen im Blick
Wir überwachen die von uns übernommenen Abgabefristen und informieren Sie rechtzeitig, welche Unterlagen wir benötigen. Voraussetzung ist, dass uns die erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig vorliegen.
Prüfung des Steuerbescheids
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Abweichungen zu der von uns eingereichten Erklärung. Sollte sich eine Beanstandung ergeben, legen wir Einspruch ein und setzen uns für Sie ein.
Digitale Zusammenarbeit
Unterlagen und Belege können Sie über die vereinbarten digitalen Wege bereitstellen. Auch Auswertungen und Dokumente stellen wir Ihnen digital zur Verfügung.
Persönliche Ansprechpartner*innen
Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die Ihre steuerliche Situation kennen und Ihnen wesentliche Zusammenhänge nachvollziehbar erläutern.
Was Sie von uns erwarten können.
Wir übernehmen Ihre Einkommensteuererklärung vollständig und zuverlässig
Unterschiedliche Einkunftsarten
Wir berücksichtigen unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Vermietung, Kapitalvermögen sowie weitere steuerlich relevante Sachverhalte.
Steuerlich relevante Aufwendungen
Wir prüfen, welche Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren Aufwendungen auf Grundlage Ihrer Angaben berücksichtigt werden können.
Fristen im Blick
Wir überwachen die von uns übernommenen Abgabefristen und informieren Sie rechtzeitig, welche Unterlagen wir benötigen. Voraussetzung ist, dass uns die erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig vorliegen.
Prüfung des Steuerbescheids
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Abweichungen zu der von uns eingereichten Erklärung. Sollte sich eine Beanstandung ergeben, legen wir Einspruch ein und setzen uns für Sie ein.
Digitale Zusammenarbeit
Unterlagen und Belege können Sie über die vereinbarten digitalen Wege bereitstellen. Auch Auswertungen und Dokumente stellen wir Ihnen digital zur Verfügung.
Persönliche Ansprechpartner*innen
Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die Ihre steuerliche Situation kennen und Ihnen wesentliche Zusammenhänge nachvollziehbar erläutern.
Was Sie von uns erwarten können.
Wir übernehmen Ihre Einkommensteuererklärung vollständig und zuverlässig
Unterschiedliche Einkunftsarten
Wir berücksichtigen unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Vermietung, Kapitalvermögen sowie weitere steuerlich relevante Sachverhalte.
Steuerlich relevante Aufwendungen
Wir prüfen, welche Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren Aufwendungen auf Grundlage Ihrer Angaben berücksichtigt werden können.
Fristen im Blick
Wir überwachen die von uns übernommenen Abgabefristen und informieren Sie rechtzeitig, welche Unterlagen wir benötigen. Voraussetzung ist, dass uns die erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig vorliegen.
Prüfung des Steuerbescheids
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Abweichungen zu der von uns eingereichten Erklärung. Sollte sich eine Beanstandung ergeben, legen wir Einspruch ein und setzen uns für Sie ein.
Digitale Zusammenarbeit
Unterlagen und Belege können Sie über die vereinbarten digitalen Wege bereitstellen. Auch Auswertungen und Dokumente stellen wir Ihnen digital zur Verfügung.
Persönliche Ansprechpartner*innen
Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die Ihre steuerliche Situation kennen und Ihnen wesentliche Zusammenhänge nachvollziehbar erläutern.
Was Sie von uns erwarten können.
Wir übernehmen Ihre Einkommensteuererklärung vollständig und zuverlässig
Unterschiedliche Einkunftsarten
Wir berücksichtigen unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Vermietung, Kapitalvermögen sowie weitere steuerlich relevante Sachverhalte.
Steuerlich relevante Aufwendungen
Wir prüfen, welche Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren Aufwendungen auf Grundlage Ihrer Angaben berücksichtigt werden können.
Fristen im Blick
Wir überwachen die von uns übernommenen Abgabefristen und informieren Sie rechtzeitig, welche Unterlagen wir benötigen. Voraussetzung ist, dass uns die erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig vorliegen.
Prüfung des Steuerbescheids
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid auf Abweichungen zu der von uns eingereichten Erklärung. Sollte sich eine Beanstandung ergeben, legen wir Einspruch ein und setzen uns für Sie ein.
Digitale Zusammenarbeit
Unterlagen und Belege können Sie über die vereinbarten digitalen Wege bereitstellen. Auch Auswertungen und Dokumente stellen wir Ihnen digital zur Verfügung.
Persönliche Ansprechpartner*innen
Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die Ihre steuerliche Situation kennen und Ihnen wesentliche Zusammenhänge nachvollziehbar erläutern.
Mehr als die reine Abgabe
Wir erstellen nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung. Bei erkennbaren steuerlichen Fragestellungen weisen wir Sie auf mögliche Auswirkungen und weiteren Beratungsbedarf hin – etwa bei Immobilien, Vermögensübertragungen oder Veränderungen Ihrer persönlichen Situation.

Mehr als die reine Abgabe
Wir erstellen nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung. Bei erkennbaren steuerlichen Fragestellungen weisen wir Sie auf mögliche Auswirkungen und weiteren Beratungsbedarf hin – etwa bei Immobilien, Vermögensübertragungen oder Veränderungen Ihrer persönlichen Situation.

Mehr als die reine Abgabe
Wir erstellen nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung. Bei erkennbaren steuerlichen Fragestellungen weisen wir Sie auf mögliche Auswirkungen und weiteren Beratungsbedarf hin – etwa bei Immobilien, Vermögensübertragungen oder Veränderungen Ihrer persönlichen Situation.

Mehr als die reine Abgabe
Wir erstellen nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung. Bei erkennbaren steuerlichen Fragestellungen weisen wir Sie auf mögliche Auswirkungen und weiteren Beratungsbedarf hin – etwa bei Immobilien, Vermögensübertragungen oder Veränderungen Ihrer persönlichen Situation.

Mehr als die reine Abgabe
Wir erstellen nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung. Bei erkennbaren steuerlichen Fragestellungen weisen wir Sie auf mögliche Auswirkungen und weiteren Beratungsbedarf hin – etwa bei Immobilien, Vermögensübertragungen oder Veränderungen Ihrer persönlichen Situation.

Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Eine Abgabepflicht kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben, beispielsweise bei selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit, bestimmten Nebeneinkünften, mehreren Arbeitgeber*innen, bestimmten Lohnsteuerklassen oder einem entsprechenden Hinweis des Finanzamts. Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Eine Abgabepflicht kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben, beispielsweise bei selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit, bestimmten Nebeneinkünften, mehreren Arbeitgeber*innen, bestimmten Lohnsteuerklassen oder einem entsprechenden Hinweis des Finanzamts. Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Eine Abgabepflicht kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben, beispielsweise bei selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit, bestimmten Nebeneinkünften, mehreren Arbeitgeber*innen, bestimmten Lohnsteuerklassen oder einem entsprechenden Hinweis des Finanzamts. Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Eine Abgabepflicht kann sich aus unterschiedlichen Gründen ergeben, beispielsweise bei selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit, bestimmten Nebeneinkünften, mehreren Arbeitgeber*innen, bestimmten Lohnsteuerklassen oder einem entsprechenden Hinweis des Finanzamts. Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Auch ohne Abgabepflicht kann eine freiwillige Erklärung sinnvoll sein, beispielsweise bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Veränderungen im Jahresverlauf. Ob mit einer Erstattung zu rechnen ist, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Angaben beurteilen.
Auch ohne Abgabepflicht kann eine freiwillige Erklärung sinnvoll sein, beispielsweise bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Veränderungen im Jahresverlauf. Ob mit einer Erstattung zu rechnen ist, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Angaben beurteilen.
Auch ohne Abgabepflicht kann eine freiwillige Erklärung sinnvoll sein, beispielsweise bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Veränderungen im Jahresverlauf. Ob mit einer Erstattung zu rechnen ist, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Angaben beurteilen.
Auch ohne Abgabepflicht kann eine freiwillige Erklärung sinnvoll sein, beispielsweise bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder Veränderungen im Jahresverlauf. Ob mit einer Erstattung zu rechnen ist, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Angaben beurteilen.
Die Abgabefrist hängt davon ab, ob eine Verpflichtung zur Abgabe besteht und ob die Erklärung selbst oder durch einen steuerlichen Berater erstellt wird.
Die Abgabefrist hängt davon ab, ob eine Verpflichtung zur Abgabe besteht und ob die Erklärung selbst oder durch einen steuerlichen Berater erstellt wird.
Die Abgabefrist hängt davon ab, ob eine Verpflichtung zur Abgabe besteht und ob die Erklärung selbst oder durch einen steuerlichen Berater erstellt wird.
Die Abgabefrist hängt davon ab, ob eine Verpflichtung zur Abgabe besteht und ob die Erklärung selbst oder durch einen steuerlichen Berater erstellt wird.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihren Einkünften und Ihrer persönlichen Situation ab. Typischerweise benötigen wir unter anderem Steuerbescheinigungen, Nachweise zu Einkünften, Versicherungen, Spenden, außergewöhnlichen Belastungen und gegebenenfalls Immobilien oder Beteiligungen. Nach dem Erstkontakt erhalten Sie eine auf Ihren Fall abgestimmte Unterlagenliste.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihren Einkünften und Ihrer persönlichen Situation ab. Typischerweise benötigen wir unter anderem Steuerbescheinigungen, Nachweise zu Einkünften, Versicherungen, Spenden, außergewöhnlichen Belastungen und gegebenenfalls Immobilien oder Beteiligungen. Nach dem Erstkontakt erhalten Sie eine auf Ihren Fall abgestimmte Unterlagenliste.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihren Einkünften und Ihrer persönlichen Situation ab. Typischerweise benötigen wir unter anderem Steuerbescheinigungen, Nachweise zu Einkünften, Versicherungen, Spenden, außergewöhnlichen Belastungen und gegebenenfalls Immobilien oder Beteiligungen. Nach dem Erstkontakt erhalten Sie eine auf Ihren Fall abgestimmte Unterlagenliste.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihren Einkünften und Ihrer persönlichen Situation ab. Typischerweise benötigen wir unter anderem Steuerbescheinigungen, Nachweise zu Einkünften, Versicherungen, Spenden, außergewöhnlichen Belastungen und gegebenenfalls Immobilien oder Beteiligungen. Nach dem Erstkontakt erhalten Sie eine auf Ihren Fall abgestimmte Unterlagenliste.
Je nach Sachverhalt können beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Wir prüfen die steuerliche Einordnung anhand Ihrer Angaben und Nachweise.
Je nach Sachverhalt können beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Wir prüfen die steuerliche Einordnung anhand Ihrer Angaben und Nachweise.
Je nach Sachverhalt können beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Wir prüfen die steuerliche Einordnung anhand Ihrer Angaben und Nachweise.
Je nach Sachverhalt können beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Wir prüfen die steuerliche Einordnung anhand Ihrer Angaben und Nachweise.
Ja. Nach Eingang des Bescheids vergleichen wir ihn mit der eingereichten Steuererklärung und prüfen erkennbare Abweichungen. Falls Handlungsbedarf besteht, besprechen wir mit Ihnen, ob beispielsweise eine Rückfrage oder ein Einspruch sinnvoll ist.
Ja. Nach Eingang des Bescheids vergleichen wir ihn mit der eingereichten Steuererklärung und prüfen erkennbare Abweichungen. Falls Handlungsbedarf besteht, besprechen wir mit Ihnen, ob beispielsweise eine Rückfrage oder ein Einspruch sinnvoll ist.
Ja. Nach Eingang des Bescheids vergleichen wir ihn mit der eingereichten Steuererklärung und prüfen erkennbare Abweichungen. Falls Handlungsbedarf besteht, besprechen wir mit Ihnen, ob beispielsweise eine Rückfrage oder ein Einspruch sinnvoll ist.
Ja. Nach Eingang des Bescheids vergleichen wir ihn mit der eingereichten Steuererklärung und prüfen erkennbare Abweichungen. Falls Handlungsbedarf besteht, besprechen wir mit Ihnen, ob beispielsweise eine Rückfrage oder ein Einspruch sinnvoll ist.
Ja, nach Prüfung des konkreten Sachverhalts. Bei Wohnsitz, Einkünften oder Vermögen im Ausland können zusätzliche steuerliche Fragen und Erklärungspflichten entstehen. Den erforderlichen Beratungsumfang klären wir vorab.
Ja, nach Prüfung des konkreten Sachverhalts. Bei Wohnsitz, Einkünften oder Vermögen im Ausland können zusätzliche steuerliche Fragen und Erklärungspflichten entstehen. Den erforderlichen Beratungsumfang klären wir vorab.
Ja, nach Prüfung des konkreten Sachverhalts. Bei Wohnsitz, Einkünften oder Vermögen im Ausland können zusätzliche steuerliche Fragen und Erklärungspflichten entstehen. Den erforderlichen Beratungsumfang klären wir vorab.
Ja, nach Prüfung des konkreten Sachverhalts. Bei Wohnsitz, Einkünften oder Vermögen im Ausland können zusätzliche steuerliche Fragen und Erklärungspflichten entstehen. Den erforderlichen Beratungsumfang klären wir vorab.
Wir beraten auch Personen, die außerhalb Deutschlands wohnen und in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, insbesondere aus der Vermietung deutscher Immobilien. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur beschränkten Steuerpflicht.
Wir beraten auch Personen, die außerhalb Deutschlands wohnen und in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, insbesondere aus der Vermietung deutscher Immobilien. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur beschränkten Steuerpflicht.
Wir beraten auch Personen, die außerhalb Deutschlands wohnen und in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, insbesondere aus der Vermietung deutscher Immobilien. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur beschränkten Steuerpflicht.
Wir beraten auch Personen, die außerhalb Deutschlands wohnen und in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen, insbesondere aus der Vermietung deutscher Immobilien. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur beschränkten Steuerpflicht.
So starten wir mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
So starten wir mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuer- erklärung
Ein transparenter Prozess schafft Sicherheit. Wir strukturieren Ihr Anliegen von Anfang an.
01
Erstkontakt und Einordnung
Sie schildern uns Ihre steuerliche Situation und die wesentlichen Einkunftsarten. Wir klären, ob wir für Ihr Anliegen die passende Kanzlei sind und welcher Leistungsumfang erforderlich ist.
Sie schildern uns Ihre steuerliche Situation und die wesentlichen Einkunftsarten. Wir klären, ob wir für Ihr Anliegen die passende Kanzlei sind und welcher Leistungsumfang erforderlich ist.
Das Ergebnis:
Sie wissen, welche Leistungen wir übernehmen und welche Unterlagen wir benötigen.
Sie wissen, welche Leistungen wir übernehmen und welche Unterlagen wir benötigen.
02
Unterlagen und Rückfragen
Sie stellen uns die abgestimmten Unterlagen digital zur Verfügung. Wir prüfen die Angaben, erfassen die steuerlich relevanten Sachverhalte und klären offene Punkte mit Ihnen.
Sie stellen uns die abgestimmten Unterlagen digital zur Verfügung. Wir prüfen die Angaben, erfassen die steuerlich relevanten Sachverhalte und klären offene Punkte mit Ihnen.
Das Ergebnis:
Die Grundlage für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung ist vollständig abgestimmt.
Die Grundlage für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung ist vollständig abgestimmt.
03
Erstellung, Freigabe und Bescheidprüfung
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung und stellen Ihnen die wesentlichen Ergebnisse vor der Übermittlung zur Freigabe bereit. Nach Eingang prüfen wir den Steuerbescheid auf erkennbare Abweichungen.
Wir erstellen die
Einkommensteuererklärung und stellen Ihnen die wesentlichen Ergebnisse vor der Übermittlung zur Freigabe bereit. Nach Eingang prüfen wir den Steuerbescheid auf erkennbare Abweichungen.
Das Ergebnis:
Ihre Erklärung wird auf abgestimmter Grundlage übermittelt und der anschließende Bescheid kontrolliert.
Ihre Erklärung wird auf abgestimmter Grundlage übermittelt und der anschließende Bescheid kontrolliert.



Einkommensteuererklärung anfragen
Einkommensteuererklärung anfragen
Sie möchten Ihre Einkommensteuererklärung durch eine Steuerkanzlei erstellen lassen und wünschen eine persönliche Einschätzung Ihres Beratungsbedarfs? Teilen Sie uns im Erstkontakt kurz mit, welche Einkünfte und Besonderheiten bei Ihnen vorliegen.
Wir prüfen anschließend, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.
Ob erste Fragen oder konkreter Beratungsbedarf – wir sind da. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch in Berlin oder Eberswalde.








