
Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung mit steuerlicher Kompetenz
Als Steuerberaterin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin begleitet Jennifer Jekov die geordnete Umsetzung Ihres letzten Willens und die steuerlichen Aufgaben der Nachlassabwicklung.

Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung mit steuerlicher Kompetenz
Als Steuerberaterin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin begleitet Jennifer Jekov die geordnete Umsetzung Ihres letzten Willens und die steuerlichen Aufgaben der Nachlassabwicklung.

Testamentsvollstreckerin mit steuerlicher Expertise
Testamentsvollstreckerin mit steuerlicher Expertise
Steuerliche Aspekte früh in die Nachlassabwicklung einbeziehen – aus einer Hand.
Jennifer Jekov verbindet die Qualifikation als Steuerberaterin mit der Zertifizierung als Testamentsvollstreckerin (AGT) – besonders hilfreich bei Immobilien, Beteiligungen und größerem Familienvermögen.
Wann eine Testamentsvollstreckung besonders sinnvoll sein kann
Wann eine Testamentsvollstreckung
besonders sinnvoll sein kann
Wann eine Testamentsvollstreckung besonders sinnvoll sein kann
Umfangreicher oder komplexer Nachlass
Umfangreicher oder komplexer Nachlass
Umfangreicher oder komplexer Nachlass
Zum Vermögen gehören mehrere Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen oder Vermögenswerte im Ausland.
Mehrere Erb*innen
Mehrere Erb*innen
Der Nachlass soll nach klaren Vorgaben verwaltet und verteilt werden, ohne dass jede Maßnahme durch alle Beteiligten gemeinsam organisiert werden muss.
Minderjährige oder besonders schutzbedürftige Erb*innen
Minderjährige oder besonders schutzbedürftige Erb*innen
Die Verwaltung des Nachlasses soll über einen längeren Zeitraum durch eine bestimmte Person sichergestellt werden.
Unternehmensvermögen
Unternehmensvermögen
Gesellschaftsanteile oder ein Betrieb sollen geordnet verwaltet und entsprechend dem letzten Willen übertragen werden.
Besondere testamentarische Vorgaben
Besondere testamentarische Vorgaben
Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen oder längerfristige Verwaltungsanordnungen sollen umgesetzt werden.
Den letzten Willen geordnet umsetzen
Als Testamentsvollstreckerin setzt Jennifer Jekov die testamentarischen Anordnungen um, verwaltet den Nachlass und koordiniert die erforderlichen steuerlichen und organisatorischen Aufgaben.
Nachlass erfassen
Wir ermitteln die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und erstellen eine nachvollziehbare Übersicht. Dazu können unter anderem Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und offene Verpflichtungen gehören.
Kommunikation und Koordination
Jennifer Jekov koordiniert die Nachlassabwicklung und kommuniziert im erforderlichen Umfang mit Erb*innen, Vermächtnisnehmer*innen, Banken, Versicherungen, Behörden und weiteren Beteiligten.
Steuerliche Aufgaben
Wir klären die steuerlich erforderlichen Schritte und übernehmen im vereinbarten Umfang insbesondere Erbschaftsteuererklärungen, noch ausstehende Einkommensteuererklärungen und die Abstimmung mit dem Finanzamt. Bei Immobilien, Unternehmen oder Beteiligungen prüfen wir die steuerlichen Bewertungsfragen. Soweit externe Gutachten erforderlich oder sinnvoll sind, koordinieren wir das weitere Vorgehen.
Immobilien im Nachlass
Wir erfassen Immobilienvermögen, koordinieren erforderliche Bewertungen und behalten laufende steuerliche und wirtschaftliche Verpflichtungen im Blick. Soweit das Testament und der Aufgabenbereich dies vorsehen, kann auch die Verwaltung oder Verwertung von Immobilien Teil der Testamentsvollstreckung sein.
Unternehmen und Beteiligungen
Befinden sich Unternehmen oder Gesellschaftsanteile im Nachlass, müssen testamentarische Vorgaben, Gesellschaftsverträge und steuerliche Folgen zusammen betrachtet werden. Wir koordinieren die steuerlichen Aufgaben und stimmen uns bei gesellschaftsrechtlichen Fragen mit den beteiligten Rechtsanwält*innen und weiteren Berater*innen ab.
Zusammenarbeit mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen
Soweit erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder notarielle Fragen entstehen, stimmen wir die steuerlichen und organisatorischen Schritte mit den jeweils zuständigen Berufsträgern ab.
Den letzten Willen geordnet umsetzen
Als Testamentsvollstreckerin setzt Jennifer Jekov die testamentarischen Anordnungen um, verwaltet den Nachlass und koordiniert die erforderlichen steuerlichen und organisatorischen Aufgaben.
Nachlass erfassen
Wir ermitteln die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und erstellen eine nachvollziehbare Übersicht. Dazu können unter anderem Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und offene Verpflichtungen gehören.
Kommunikation und Koordination
Jennifer Jekov koordiniert die Nachlassabwicklung und kommuniziert im erforderlichen Umfang mit Erb*innen, Vermächtnisnehmer*innen, Banken, Versicherungen, Behörden und weiteren Beteiligten.
Steuerliche Aufgaben
Wir klären die steuerlich erforderlichen Schritte und übernehmen im vereinbarten Umfang insbesondere Erbschaftsteuererklärungen, noch ausstehende Einkommensteuererklärungen und die Abstimmung mit dem Finanzamt. Bei Immobilien, Unternehmen oder Beteiligungen prüfen wir die steuerlichen Bewertungsfragen. Soweit externe Gutachten erforderlich oder sinnvoll sind, koordinieren wir das weitere Vorgehen.
Immobilien im Nachlass
Wir erfassen Immobilienvermögen, koordinieren erforderliche Bewertungen und behalten laufende steuerliche und wirtschaftliche Verpflichtungen im Blick. Soweit das Testament und der Aufgabenbereich dies vorsehen, kann auch die Verwaltung oder Verwertung von Immobilien Teil der Testamentsvollstreckung sein.
Unternehmen und Beteiligungen
Befinden sich Unternehmen oder Gesellschaftsanteile im Nachlass, müssen testamentarische Vorgaben, Gesellschaftsverträge und steuerliche Folgen zusammen betrachtet werden. Wir koordinieren die steuerlichen Aufgaben und stimmen uns bei gesellschaftsrechtlichen Fragen mit den beteiligten Rechtsanwält*innen und weiteren Berater*innen ab.
Zusammenarbeit mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen
Soweit erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder notarielle Fragen entstehen, stimmen wir die steuerlichen und organisatorischen Schritte mit den jeweils zuständigen Berufsträgern ab.
Den letzten Willen geordnet umsetzen
Als Testamentsvollstreckerin setzt Jennifer Jekov die testamentarischen Anordnungen um, verwaltet den Nachlass und koordiniert die erforderlichen steuerlichen und organisatorischen Aufgaben.
Nachlass erfassen
Wir ermitteln die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und erstellen eine nachvollziehbare Übersicht. Dazu können unter anderem Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und offene Verpflichtungen gehören.
Kommunikation und Koordination
Jennifer Jekov koordiniert die Nachlassabwicklung und kommuniziert im erforderlichen Umfang mit Erb*innen, Vermächtnisnehmer*innen, Banken, Versicherungen, Behörden und weiteren Beteiligten.
Steuerliche Aufgaben
Wir klären die steuerlich erforderlichen Schritte und übernehmen im vereinbarten Umfang insbesondere Erbschaftsteuererklärungen, noch ausstehende Einkommensteuererklärungen und die Abstimmung mit dem Finanzamt. Bei Immobilien, Unternehmen oder Beteiligungen prüfen wir die steuerlichen Bewertungsfragen. Soweit externe Gutachten erforderlich oder sinnvoll sind, koordinieren wir das weitere Vorgehen.
Immobilien im Nachlass
Wir erfassen Immobilienvermögen, koordinieren erforderliche Bewertungen und behalten laufende steuerliche und wirtschaftliche Verpflichtungen im Blick. Soweit das Testament und der Aufgabenbereich dies vorsehen, kann auch die Verwaltung oder Verwertung von Immobilien Teil der Testamentsvollstreckung sein.
Unternehmen und Beteiligungen
Befinden sich Unternehmen oder Gesellschaftsanteile im Nachlass, müssen testamentarische Vorgaben, Gesellschaftsverträge und steuerliche Folgen zusammen betrachtet werden. Wir koordinieren die steuerlichen Aufgaben und stimmen uns bei gesellschaftsrechtlichen Fragen mit den beteiligten Rechtsanwält*innen und weiteren Berater*innen ab.
Zusammenarbeit mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen
Soweit erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder notarielle Fragen entstehen, stimmen wir die steuerlichen und organisatorischen Schritte mit den jeweils zuständigen Berufsträgern ab.
Den letzten Willen geordnet umsetzen
Als Testamentsvollstreckerin setzt Jennifer Jekov die testamentarischen Anordnungen um, verwaltet den Nachlass und koordiniert die erforderlichen steuerlichen und organisatorischen Aufgaben.
Nachlass erfassen
Wir ermitteln die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und erstellen eine nachvollziehbare Übersicht. Dazu können unter anderem Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen, Forderungen und offene Verpflichtungen gehören.
Kommunikation und Koordination
Jennifer Jekov koordiniert die Nachlassabwicklung und kommuniziert im erforderlichen Umfang mit Erb*innen, Vermächtnisnehmer*innen, Banken, Versicherungen, Behörden und weiteren Beteiligten.
Steuerliche Aufgaben
Wir klären die steuerlich erforderlichen Schritte und übernehmen im vereinbarten Umfang insbesondere Erbschaftsteuererklärungen, noch ausstehende Einkommensteuererklärungen und die Abstimmung mit dem Finanzamt. Bei Immobilien, Unternehmen oder Beteiligungen prüfen wir die steuerlichen Bewertungsfragen. Soweit externe Gutachten erforderlich oder sinnvoll sind, koordinieren wir das weitere Vorgehen.
Immobilien im Nachlass
Wir erfassen Immobilienvermögen, koordinieren erforderliche Bewertungen und behalten laufende steuerliche und wirtschaftliche Verpflichtungen im Blick. Soweit das Testament und der Aufgabenbereich dies vorsehen, kann auch die Verwaltung oder Verwertung von Immobilien Teil der Testamentsvollstreckung sein.
Unternehmen und Beteiligungen
Befinden sich Unternehmen oder Gesellschaftsanteile im Nachlass, müssen testamentarische Vorgaben, Gesellschaftsverträge und steuerliche Folgen zusammen betrachtet werden. Wir koordinieren die steuerlichen Aufgaben und stimmen uns bei gesellschaftsrechtlichen Fragen mit den beteiligten Rechtsanwält*innen und weiteren Berater*innen ab.
Zusammenarbeit mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen
Soweit erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder notarielle Fragen entstehen, stimmen wir die steuerlichen und organisatorischen Schritte mit den jeweils zuständigen Berufsträgern ab.

Eine verantwortungsvolle Aufgabe braucht klare Zuständigkeiten
Als Steuerberaterin verfügt Jennifer Jekov über besondere Erfahrung mit den steuerlichen Aufgaben einer Nachlassabwicklung. Dazu gehören insbesondere Erbschaftsteuer, Immobilienvermögen, Beteiligungen und noch offene steuerliche Pflichten des*der Erblasser*in.
„Wer eine Testamentsvollstreckung anordnet, überträgt einer Person große Verantwortung. Mir ist wichtig, den letzten Willen sorgfältig umzusetzen, den Nachlass nachvollziehbar zu verwalten und steuerliche Fragen frühzeitig einzubeziehen. Dabei kommuniziere ich klar mit den Beteiligten und dokumentiere die einzelnen Schritte transparent."
Weitere Leistungen für Privatpersonen und Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen und Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen und Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen und Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen und Familien
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Bei einer Testamentsvollstreckung bestimmt der*die Erblasser*in eine Person, die nach seinem*ihrem Tod die im Testament festgelegten Aufgaben übernimmt. Dazu können insbesondere die Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Vermächtnissen und die Verteilung an die Erb*innen gehören.
Bei einer Testamentsvollstreckung bestimmt der*die Erblasser*in eine Person, die nach seinem*ihrem Tod die im Testament festgelegten Aufgaben übernimmt. Dazu können insbesondere die Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Vermächtnissen und die Verteilung an die Erb*innen gehören.
Bei einer Testamentsvollstreckung bestimmt der*die Erblasser*in eine Person, die nach seinem*ihrem Tod die im Testament festgelegten Aufgaben übernimmt. Dazu können insbesondere die Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Vermächtnissen und die Verteilung an die Erb*innen gehören.
Bei einer Testamentsvollstreckung bestimmt der*die Erblasser*in eine Person, die nach seinem*ihrem Tod die im Testament festgelegten Aufgaben übernimmt. Dazu können insbesondere die Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Vermächtnissen und die Verteilung an die Erb*innen gehören.
Bei einer Testamentsvollstreckung bestimmt der*die Erblasser*in eine Person, die nach seinem*ihrem Tod die im Testament festgelegten Aufgaben übernimmt. Dazu können insbesondere die Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Vermächtnissen und die Verteilung an die Erb*innen gehören.
Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Testament und der Art der angeordneten Testamentsvollstreckung. Typischerweise werden Nachlasswerte gesichert und erfasst, Verpflichtungen erfüllt, steuerliche Aufgaben koordiniert und testamentarische Anordnungen umgesetzt.
Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Testament und der Art der angeordneten Testamentsvollstreckung. Typischerweise werden Nachlasswerte gesichert und erfasst, Verpflichtungen erfüllt, steuerliche Aufgaben koordiniert und testamentarische Anordnungen umgesetzt.
Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Testament und der Art der angeordneten Testamentsvollstreckung. Typischerweise werden Nachlasswerte gesichert und erfasst, Verpflichtungen erfüllt, steuerliche Aufgaben koordiniert und testamentarische Anordnungen umgesetzt.
Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Testament und der Art der angeordneten Testamentsvollstreckung. Typischerweise werden Nachlasswerte gesichert und erfasst, Verpflichtungen erfüllt, steuerliche Aufgaben koordiniert und testamentarische Anordnungen umgesetzt.
Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Testament und der Art der angeordneten Testamentsvollstreckung. Typischerweise werden Nachlasswerte gesichert und erfasst, Verpflichtungen erfüllt, steuerliche Aufgaben koordiniert und testamentarische Anordnungen umgesetzt.
Grundsätzlich wird die Person durch den Erblasser im Testament oder Erbvertrag bestimmt. Die konkrete rechtliche Formulierung sollte mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar abgestimmt werden.
Grundsätzlich wird die Person durch den Erblasser im Testament oder Erbvertrag bestimmt. Die konkrete rechtliche Formulierung sollte mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar abgestimmt werden.
Grundsätzlich wird die Person durch den Erblasser im Testament oder Erbvertrag bestimmt. Die konkrete rechtliche Formulierung sollte mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar abgestimmt werden.
Grundsätzlich wird die Person durch den Erblasser im Testament oder Erbvertrag bestimmt. Die konkrete rechtliche Formulierung sollte mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar abgestimmt werden.
Grundsätzlich wird die Person durch den Erblasser im Testament oder Erbvertrag bestimmt. Die konkrete rechtliche Formulierung sollte mit einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar abgestimmt werden.
Nein. Für die Tätigkeit ist nicht zwingend eine bestimmte Berufsqualifikation vorgeschrieben. Bei Nachlässen mit Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen oder umfangreichen steuerlichen Aufgaben kann eine steuerliche Qualifikation jedoch von besonderem Vorteil sein.
Nein. Für die Tätigkeit ist nicht zwingend eine bestimmte Berufsqualifikation vorgeschrieben. Bei Nachlässen mit Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen oder umfangreichen steuerlichen Aufgaben kann eine steuerliche Qualifikation jedoch von besonderem Vorteil sein.
Nein. Für die Tätigkeit ist nicht zwingend eine bestimmte Berufsqualifikation vorgeschrieben. Bei Nachlässen mit Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen oder umfangreichen steuerlichen Aufgaben kann eine steuerliche Qualifikation jedoch von besonderem Vorteil sein.
Nein. Für die Tätigkeit ist nicht zwingend eine bestimmte Berufsqualifikation vorgeschrieben. Bei Nachlässen mit Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen oder umfangreichen steuerlichen Aufgaben kann eine steuerliche Qualifikation jedoch von besonderem Vorteil sein.
Nein. Für die Tätigkeit ist nicht zwingend eine bestimmte Berufsqualifikation vorgeschrieben. Bei Nachlässen mit Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen oder umfangreichen steuerlichen Aufgaben kann eine steuerliche Qualifikation jedoch von besonderem Vorteil sein.
Sie kann insbesondere bei größeren oder komplexen Nachlässen, mehreren Erben, minderjährigen Begünstigten, Unternehmensvermögen oder besonderen testamentarischen Vorgaben sinnvoll sein.
Sie kann insbesondere bei größeren oder komplexen Nachlässen, mehreren Erben, minderjährigen Begünstigten, Unternehmensvermögen oder besonderen testamentarischen Vorgaben sinnvoll sein.
Sie kann insbesondere bei größeren oder komplexen Nachlässen, mehreren Erben, minderjährigen Begünstigten, Unternehmensvermögen oder besonderen testamentarischen Vorgaben sinnvoll sein.
Sie kann insbesondere bei größeren oder komplexen Nachlässen, mehreren Erben, minderjährigen Begünstigten, Unternehmensvermögen oder besonderen testamentarischen Vorgaben sinnvoll sein.
Sie kann insbesondere bei größeren oder komplexen Nachlässen, mehreren Erben, minderjährigen Begünstigten, Unternehmensvermögen oder besonderen testamentarischen Vorgaben sinnvoll sein.
Ja. Im Rahmen eines entsprechenden Auftrags können wir die erforderlichen Erbschaftsteuererklärungen erstellen, Bewertungsfragen bearbeiten und die Kommunikation mit dem Finanzamt begleiten.
Ja. Im Rahmen eines entsprechenden Auftrags können wir die erforderlichen Erbschaftsteuererklärungen erstellen, Bewertungsfragen bearbeiten und die Kommunikation mit dem Finanzamt begleiten.
Ja. Im Rahmen eines entsprechenden Auftrags können wir die erforderlichen Erbschaftsteuererklärungen erstellen, Bewertungsfragen bearbeiten und die Kommunikation mit dem Finanzamt begleiten.
Ja. Im Rahmen eines entsprechenden Auftrags können wir die erforderlichen Erbschaftsteuererklärungen erstellen, Bewertungsfragen bearbeiten und die Kommunikation mit dem Finanzamt begleiten.
Ja. Im Rahmen eines entsprechenden Auftrags können wir die erforderlichen Erbschaftsteuererklärungen erstellen, Bewertungsfragen bearbeiten und die Kommunikation mit dem Finanzamt begleiten.
Vor einer Übernahme müssen der testamentarische Aufgabenbereich, die Zusammensetzung des Nachlasses und mögliche Interessenkonflikte geprüft werden. Erst danach kann entschieden werden, ob das Amt angenommen beziehungsweise eine spätere Benennung in Betracht gezogen werden kann.
Vor einer Übernahme müssen der testamentarische Aufgabenbereich, die Zusammensetzung des Nachlasses und mögliche Interessenkonflikte geprüft werden. Erst danach kann entschieden werden, ob das Amt angenommen beziehungsweise eine spätere Benennung in Betracht gezogen werden kann.
Vor einer Übernahme müssen der testamentarische Aufgabenbereich, die Zusammensetzung des Nachlasses und mögliche Interessenkonflikte geprüft werden. Erst danach kann entschieden werden, ob das Amt angenommen beziehungsweise eine spätere Benennung in Betracht gezogen werden kann.
Vor einer Übernahme müssen der testamentarische Aufgabenbereich, die Zusammensetzung des Nachlasses und mögliche Interessenkonflikte geprüft werden. Erst danach kann entschieden werden, ob das Amt angenommen beziehungsweise eine spätere Benennung in Betracht gezogen werden kann.
Vor einer Übernahme müssen der testamentarische Aufgabenbereich, die Zusammensetzung des Nachlasses und mögliche Interessenkonflikte geprüft werden. Erst danach kann entschieden werden, ob das Amt angenommen beziehungsweise eine spätere Benennung in Betracht gezogen werden kann.
Die Vergütung kann testamentarisch bestimmt oder anderweitig geregelt werden. Der tatsächliche Aufwand hängt unter anderem vom Wert und der Zusammensetzung des Nachlasses, der Dauer der Verwaltung und der Komplexität der Aufgaben ab. Die Vergütung sollte vor der Einsetzung beziehungsweise nach Eintritt des Erbfalls transparent besprochen werden.
Die Vergütung kann testamentarisch bestimmt oder anderweitig geregelt werden. Der tatsächliche Aufwand hängt unter anderem vom Wert und der Zusammensetzung des Nachlasses, der Dauer der Verwaltung und der Komplexität der Aufgaben ab. Die Vergütung sollte vor der Einsetzung beziehungsweise nach Eintritt des Erbfalls transparent besprochen werden.
Die Vergütung kann testamentarisch bestimmt oder anderweitig geregelt werden. Der tatsächliche Aufwand hängt unter anderem vom Wert und der Zusammensetzung des Nachlasses, der Dauer der Verwaltung und der Komplexität der Aufgaben ab. Die Vergütung sollte vor der Einsetzung beziehungsweise nach Eintritt des Erbfalls transparent besprochen werden.
Die Vergütung kann testamentarisch bestimmt oder anderweitig geregelt werden. Der tatsächliche Aufwand hängt unter anderem vom Wert und der Zusammensetzung des Nachlasses, der Dauer der Verwaltung und der Komplexität der Aufgaben ab. Die Vergütung sollte vor der Einsetzung beziehungsweise nach Eintritt des Erbfalls transparent besprochen werden.
Die Vergütung kann testamentarisch bestimmt oder anderweitig geregelt werden. Der tatsächliche Aufwand hängt unter anderem vom Wert und der Zusammensetzung des Nachlasses, der Dauer der Verwaltung und der Komplexität der Aufgaben ab. Die Vergütung sollte vor der Einsetzung beziehungsweise nach Eintritt des Erbfalls transparent besprochen werden.
Ja. Eine frühzeitige Abstimmung kann besonders bei komplexeren Vermögensverhältnissen sinnvoll sein. Die rechtliche Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt jedoch im Testament oder Erbvertrag und sollte durch einen Rechtsanwalt oder Notar gestaltet werden.
Ja. Eine frühzeitige Abstimmung kann besonders bei komplexeren Vermögensverhältnissen sinnvoll sein. Die rechtliche Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt jedoch im Testament oder Erbvertrag und sollte durch einen Rechtsanwalt oder Notar gestaltet werden.
Ja. Eine frühzeitige Abstimmung kann besonders bei komplexeren Vermögensverhältnissen sinnvoll sein. Die rechtliche Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt jedoch im Testament oder Erbvertrag und sollte durch einen Rechtsanwalt oder Notar gestaltet werden.
Ja. Eine frühzeitige Abstimmung kann besonders bei komplexeren Vermögensverhältnissen sinnvoll sein. Die rechtliche Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt jedoch im Testament oder Erbvertrag und sollte durch einen Rechtsanwalt oder Notar gestaltet werden.
Ja. Eine frühzeitige Abstimmung kann besonders bei komplexeren Vermögensverhältnissen sinnvoll sein. Die rechtliche Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt jedoch im Testament oder Erbvertrag und sollte durch einen Rechtsanwalt oder Notar gestaltet werden.
In drei Schritten zu Ihrer Lösung
Ein transparenter Prozess schafft Sicherheit. Wir strukturieren Ihr Anliegen von Anfang an.
01
Erstgespräch & Sichtung
Wir klären, ob es um Vorsorgeplanung oder einen bereits eingetretenen Erbfall geht, und prüfen Testament und Nachlassunterlagen.
Wir klären, ob es um Vorsorgeplanung oder einen bereits eingetretenen Erbfall geht, und prüfen Testament und Nachlassunterlagen.
Ihr Mehrwert
Klarheit über Rolle, Aufgaben und nächste Schritte in Ihrer Situation.
Klarheit über Rolle, Aufgaben und nächste Schritte in Ihrer Situation.
02
Auftrag & Sicherung
Wir klären den Umfang des Auftrags und sichern den Nachlass – Vermögen, Verbindlichkeiten und offene Verpflichtungen.
Wir klären den Umfang des Auftrags und sichern den Nachlass – Vermögen, Verbindlichkeiten und offene Verpflichtungen.
Ihr Mehrwert
Ein vollständig erfasster Nachlass ohne unklare Verfügungen oder Nachteile.
Ein vollständig erfasster Nachlass ohne unklare Verfügungen oder Nachteile.
03
Abwicklung & Abschluss
Wir setzen Sicherung, Verwaltung, steuerliche Abwicklung und Verteilung strukturiert um und dokumentieren jeden Schritt.
Wir setzen Sicherung, Verwaltung, steuerliche Abwicklung und Verteilung strukturiert um und dokumentieren jeden Schritt.
Ihr Mehrwert
Eine nachvollziehbare, steuerlich saubere Übergabe an alle Berechtigten.
Eine nachvollziehbare, steuerlich saubere Übergabe an alle Berechtigten.

Testamentsvollstreckung persönlich besprechen
Testamentsvoll- streckung persönlich besprechen
Sie möchten Jennifer Jekov als Testamentsvollstreckerin einsetzen oder der Erbfall ist bereits eingetreten?
Teilen Sie uns im Erstkontakt kurz mit, worum es geht, ob ein Testament vorliegt und welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören. Anschließend prüfen wir, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und ob eine Übernahme möglich ist.








