
Erben & Schenken
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen – steuerlich verlässlich begleitet
Eine Erbschaft oder Schenkung bringt häufig steuerliche Fristen, Bewertungsfragen und umfangreiche Erklärungspflichten mit sich. Wir ordnen den Sachverhalt ein, erstellen die erforderlichen Erklärungen und begleiten die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Erben & Schenken
Erbschaft- und Schenkungsteuer- erklärungen – steuerlich verlässlich begleitet
Eine Erbschaft oder Schenkung bringt häufig steuerliche Fristen, Bewertungsfragen und umfangreiche Erklärungspflichten mit sich. Wir ordnen den Sachverhalt ein, erstellen die erforderlichen Erklärungen und begleiten die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Erben & Schenken
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen –
steuerlich verlässlich begleitet
Eine Erbschaft oder Schenkung bringt häufig steuerliche Fristen, Bewertungsfragen und umfangreiche Erklärungspflichten mit sich. Wir ordnen den Sachverhalt ein, erstellen die erforderlichen Erklärungen und begleiten die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Wobei wir Sie unterstützen
Wobei wir Sie unterstützen
Wir prüfen, welche Anzeigen und Erklärungen gegenüber dem Finanzamt erforderlich sind.
Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung von Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen und weiterem Vermögen.
Wir berücksichtigen persönliche Freibeträge und prüfen, ob gesetzliche Steuerbefreiungen oder Begünstigungen in Betracht kommen.
Wir prüfen den Steuerbescheid und übernehmen im vereinbarten Umfang die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Was im Erb- und Schenkungsfall steuerlich zu klären ist
Wir begleiten Sie steuerlich fundiert bei Erbschaft, Schenkung und Vermögensübertragung.
Freibeträge und Steuerklasse
Wir prüfen, welche persönliche Steuerklasse und welche Freibeträge bei der jeweiligen Erbschaft oder Schenkung zu berücksichtigen sind.
Bewertung von Immobilienvermögen
Wir ermitteln den steuerlichen Grundbesitzwert auf Grundlage der gesetzlichen Bewertungsverfahren und prüfen, welche Angaben und Nachweise benötigt werden. Soweit ein Gutachten sinnvoll oder erforderlich ist, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen
Bei übertragenen Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen prüfen wir die steuerliche Bewertung und mögliche erbschaftsteuerliche Begünstigungen anhand des konkreten Sachverhalts.
Persönliche Begleitung
Gerade bei Erbfällen treffen steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Fragen aufeinander. Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die den Sachverhalt mit Ihnen strukturiert aufarbeiten.
Zusammenarbeit mit weiteren Berater*innen
Soweit erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder notarielle Fragen betroffen sind, stimmen wir die steuerlichen Themen auf Wunsch mit Ihren Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
Anzeige- und Erklärungsfristen
Nach der Beauftragung prüfen wir die einschlägigen Fristen und teilen Ihnen mit, welche Informationen und Unterlagen wir rechtzeitig benötigen.
Was im Erb- und Schenkungsfall steuerlich zu klären ist
Wir begleiten Sie steuerlich fundiert bei Erbschaft, Schenkung und Vermögensübertragung.
Freibeträge und Steuerklasse
Wir prüfen, welche persönliche Steuerklasse und welche Freibeträge bei der jeweiligen Erbschaft oder Schenkung zu berücksichtigen sind.
Bewertung von Immobilienvermögen
Wir ermitteln den steuerlichen Grundbesitzwert auf Grundlage der gesetzlichen Bewertungsverfahren und prüfen, welche Angaben und Nachweise benötigt werden. Soweit ein Gutachten sinnvoll oder erforderlich ist, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen
Bei übertragenen Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen prüfen wir die steuerliche Bewertung und mögliche erbschaftsteuerliche Begünstigungen anhand des konkreten Sachverhalts.
Persönliche Begleitung
Gerade bei Erbfällen treffen steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Fragen aufeinander. Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die den Sachverhalt mit Ihnen strukturiert aufarbeiten.
Zusammenarbeit mit weiteren Berater*innen
Soweit erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder notarielle Fragen betroffen sind, stimmen wir die steuerlichen Themen auf Wunsch mit Ihren Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
Anzeige- und Erklärungsfristen
Nach der Beauftragung prüfen wir die einschlägigen Fristen und teilen Ihnen mit, welche Informationen und Unterlagen wir rechtzeitig benötigen.
Was im Erb- und Schenkungsfall steuerlich zu klären ist
Wir begleiten Sie steuerlich fundiert bei Erbschaft, Schenkung und Vermögensübertragung.
Freibeträge und Steuerklasse
Wir prüfen, welche persönliche Steuerklasse und welche Freibeträge bei der jeweiligen Erbschaft oder Schenkung zu berücksichtigen sind.
Bewertung von Immobilienvermögen
Wir ermitteln den steuerlichen Grundbesitzwert auf Grundlage der gesetzlichen Bewertungsverfahren und prüfen, welche Angaben und Nachweise benötigt werden. Soweit ein Gutachten sinnvoll oder erforderlich ist, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen
Bei übertragenen Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen prüfen wir die steuerliche Bewertung und mögliche erbschaftsteuerliche Begünstigungen anhand des konkreten Sachverhalts.
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Soweit erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder notarielle Fragen betroffen sind, stimmen wir die steuerlichen Themen auf Wunsch mit Ihren Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
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Nach der Beauftragung prüfen wir die einschlägigen Fristen und teilen Ihnen mit, welche Informationen und Unterlagen wir rechtzeitig benötigen.
Was im Erb- und Schenkungsfall steuerlich zu klären ist
Wir begleiten Sie steuerlich fundiert bei Erbschaft, Schenkung und Vermögensübertragung.
Freibeträge und Steuerklasse
Wir prüfen, welche persönliche Steuerklasse und welche Freibeträge bei der jeweiligen Erbschaft oder Schenkung zu berücksichtigen sind.
Bewertung von Immobilienvermögen
Wir ermitteln den steuerlichen Grundbesitzwert auf Grundlage der gesetzlichen Bewertungsverfahren und prüfen, welche Angaben und Nachweise benötigt werden. Soweit ein Gutachten sinnvoll oder erforderlich ist, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen
Bei übertragenen Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen prüfen wir die steuerliche Bewertung und mögliche erbschaftsteuerliche Begünstigungen anhand des konkreten Sachverhalts.
Persönliche Begleitung
Gerade bei Erbfällen treffen steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Fragen aufeinander. Sie erhalten feste Ansprechpartner*innen, die den Sachverhalt mit Ihnen strukturiert aufarbeiten.
Zusammenarbeit mit weiteren Berater*innen
Soweit erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder notarielle Fragen betroffen sind, stimmen wir die steuerlichen Themen auf Wunsch mit Ihren Rechtsanwält*innen und Notar*innen ab.
Anzeige- und Erklärungsfristen
Nach der Beauftragung prüfen wir die einschlägigen Fristen und teilen Ihnen mit, welche Informationen und Unterlagen wir rechtzeitig benötigen.

Sie planen eine Schenkung?
Bei einer geplanten Vermögensübertragung sollten steuerliche Folgen, persönliche Freibeträge, Bewertungsfragen und die wirtschaftlichen Auswirkungen vorab geprüft werden.
In unserer Beratung zur Vermögensnachfolge entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen steuerliche Gestaltungswege. Die rechtliche Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit Rechtsanwält*innen und Notar*innen.
Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Weitere Leistungen für Privatpersonen & Familien
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Grundsätzlich können Erwerber*innen und weitere Beteiligte verpflichtet sein, einen Erwerb von Todes wegen innerhalb der gesetzlichen Frist beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. In bestimmten Fällen erhält das Finanzamt bereits Informationen von Gerichten, Notaren oder anderen Stellen. Ob dennoch eine eigene Anzeige erforderlich ist, sollte anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Grundsätzlich können Erwerber*innen und weitere Beteiligte verpflichtet sein, einen Erwerb von Todes wegen innerhalb der gesetzlichen Frist beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. In bestimmten Fällen erhält das Finanzamt bereits Informationen von Gerichten, Notaren oder anderen Stellen. Ob dennoch eine eigene Anzeige erforderlich ist, sollte anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Grundsätzlich können Erwerber*innen und weitere Beteiligte verpflichtet sein, einen Erwerb von Todes wegen innerhalb der gesetzlichen Frist beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. In bestimmten Fällen erhält das Finanzamt bereits Informationen von Gerichten, Notaren oder anderen Stellen. Ob dennoch eine eigene Anzeige erforderlich ist, sollte anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Grundsätzlich können Erwerber*innen und weitere Beteiligte verpflichtet sein, einen Erwerb von Todes wegen innerhalb der gesetzlichen Frist beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. In bestimmten Fällen erhält das Finanzamt bereits Informationen von Gerichten, Notaren oder anderen Stellen. Ob dennoch eine eigene Anzeige erforderlich ist, sollte anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Grundsätzlich können Erwerber*innen und weitere Beteiligte verpflichtet sein, einen Erwerb von Todes wegen innerhalb der gesetzlichen Frist beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. In bestimmten Fällen erhält das Finanzamt bereits Informationen von Gerichten, Notaren oder anderen Stellen. Ob dennoch eine eigene Anzeige erforderlich ist, sollte anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Auch Schenkungen können gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen sein. Das gilt nicht nur dann, wenn voraussichtlich Schenkungsteuer entsteht. Wir prüfen für Sie, welche Anzeige- und Erklärungspflichten im konkreten Fall bestehen.
Auch Schenkungen können gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen sein. Das gilt nicht nur dann, wenn voraussichtlich Schenkungsteuer entsteht. Wir prüfen für Sie, welche Anzeige- und Erklärungspflichten im konkreten Fall bestehen.
Auch Schenkungen können gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen sein. Das gilt nicht nur dann, wenn voraussichtlich Schenkungsteuer entsteht. Wir prüfen für Sie, welche Anzeige- und Erklärungspflichten im konkreten Fall bestehen.
Auch Schenkungen können gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen sein. Das gilt nicht nur dann, wenn voraussichtlich Schenkungsteuer entsteht. Wir prüfen für Sie, welche Anzeige- und Erklärungspflichten im konkreten Fall bestehen.
Auch Schenkungen können gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen sein. Das gilt nicht nur dann, wenn voraussichtlich Schenkungsteuer entsteht. Wir prüfen für Sie, welche Anzeige- und Erklärungspflichten im konkreten Fall bestehen.
Ob Steuer entsteht, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsverhältnis, der Steuerklasse, persönlichen Freibeträgen und möglichen Steuerbefreiungen oder Begünstigungen ab.
Ob Steuer entsteht, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsverhältnis, der Steuerklasse, persönlichen Freibeträgen und möglichen Steuerbefreiungen oder Begünstigungen ab.
Ob Steuer entsteht, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsverhältnis, der Steuerklasse, persönlichen Freibeträgen und möglichen Steuerbefreiungen oder Begünstigungen ab.
Ob Steuer entsteht, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsverhältnis, der Steuerklasse, persönlichen Freibeträgen und möglichen Steuerbefreiungen oder Begünstigungen ab.
Ob Steuer entsteht, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsverhältnis, der Steuerklasse, persönlichen Freibeträgen und möglichen Steuerbefreiungen oder Begünstigungen ab.
Die persönlichen Freibeträge richten sich insbesondere nach dem Verhältnis zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person. Zusätzlich können je nach Sachverhalt weitere Freibeträge oder Steuerbefreiungen zu berücksichtigen sein.
Die persönlichen Freibeträge richten sich insbesondere nach dem Verhältnis zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person. Zusätzlich können je nach Sachverhalt weitere Freibeträge oder Steuerbefreiungen zu berücksichtigen sein.
Die persönlichen Freibeträge richten sich insbesondere nach dem Verhältnis zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person. Zusätzlich können je nach Sachverhalt weitere Freibeträge oder Steuerbefreiungen zu berücksichtigen sein.
Die persönlichen Freibeträge richten sich insbesondere nach dem Verhältnis zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person. Zusätzlich können je nach Sachverhalt weitere Freibeträge oder Steuerbefreiungen zu berücksichtigen sein.
Die persönlichen Freibeträge richten sich insbesondere nach dem Verhältnis zwischen der übertragenden und der erwerbenden Person. Zusätzlich können je nach Sachverhalt weitere Freibeträge oder Steuerbefreiungen zu berücksichtigen sein.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann der Erwerb eines Familienheims durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder begünstigt sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Erwerber und müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann der Erwerb eines Familienheims durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder begünstigt sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Erwerber und müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann der Erwerb eines Familienheims durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder begünstigt sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Erwerber und müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann der Erwerb eines Familienheims durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder begünstigt sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Erwerber und müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann der Erwerb eines Familienheims durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder begünstigt sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Erwerber und müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Schenkungen zu Lebzeiten können Teil einer steuerlichen Nachfolgeplanung sein. Ob sie sinnvoll sind, hängt jedoch nicht nur von Freibeträgen ab, sondern auch von Bewertung, Nutzung, Versorgung des Schenkers, rechtlicher Ausgestaltung und weiteren wirtschaftlichen Folgen.
Schenkungen zu Lebzeiten können Teil einer steuerlichen Nachfolgeplanung sein. Ob sie sinnvoll sind, hängt jedoch nicht nur von Freibeträgen ab, sondern auch von Bewertung, Nutzung, Versorgung des Schenkers, rechtlicher Ausgestaltung und weiteren wirtschaftlichen Folgen.
Schenkungen zu Lebzeiten können Teil einer steuerlichen Nachfolgeplanung sein. Ob sie sinnvoll sind, hängt jedoch nicht nur von Freibeträgen ab, sondern auch von Bewertung, Nutzung, Versorgung des Schenkers, rechtlicher Ausgestaltung und weiteren wirtschaftlichen Folgen.
Schenkungen zu Lebzeiten können Teil einer steuerlichen Nachfolgeplanung sein. Ob sie sinnvoll sind, hängt jedoch nicht nur von Freibeträgen ab, sondern auch von Bewertung, Nutzung, Versorgung des Schenkers, rechtlicher Ausgestaltung und weiteren wirtschaftlichen Folgen.
Schenkungen zu Lebzeiten können Teil einer steuerlichen Nachfolgeplanung sein. Ob sie sinnvoll sind, hängt jedoch nicht nur von Freibeträgen ab, sondern auch von Bewertung, Nutzung, Versorgung des Schenkers, rechtlicher Ausgestaltung und weiteren wirtschaftlichen Folgen.
Wir beraten zu den steuerlichen Folgen testamentarischer Regelungen. Die rechtliche Gestaltung oder Prüfung eines Testaments erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare, mit denen wir uns auf Wunsch abstimmen.
Wir beraten zu den steuerlichen Folgen testamentarischer Regelungen. Die rechtliche Gestaltung oder Prüfung eines Testaments erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare, mit denen wir uns auf Wunsch abstimmen.
Wir beraten zu den steuerlichen Folgen testamentarischer Regelungen. Die rechtliche Gestaltung oder Prüfung eines Testaments erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare, mit denen wir uns auf Wunsch abstimmen.
Wir beraten zu den steuerlichen Folgen testamentarischer Regelungen. Die rechtliche Gestaltung oder Prüfung eines Testaments erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare, mit denen wir uns auf Wunsch abstimmen.
Wir beraten zu den steuerlichen Folgen testamentarischer Regelungen. Die rechtliche Gestaltung oder Prüfung eines Testaments erfolgt durch Rechtsanwälte oder Notare, mit denen wir uns auf Wunsch abstimmen.
Ja. Bei Erbschaften und Schenkungen greifen steuerliche, erbrechtliche und notarielle Themen häufig ineinander. Wir stimmen die steuerlichen Aspekte auf Wunsch mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Ja. Bei Erbschaften und Schenkungen greifen steuerliche, erbrechtliche und notarielle Themen häufig ineinander. Wir stimmen die steuerlichen Aspekte auf Wunsch mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Ja. Bei Erbschaften und Schenkungen greifen steuerliche, erbrechtliche und notarielle Themen häufig ineinander. Wir stimmen die steuerlichen Aspekte auf Wunsch mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Ja. Bei Erbschaften und Schenkungen greifen steuerliche, erbrechtliche und notarielle Themen häufig ineinander. Wir stimmen die steuerlichen Aspekte auf Wunsch mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Ja. Bei Erbschaften und Schenkungen greifen steuerliche, erbrechtliche und notarielle Themen häufig ineinander. Wir stimmen die steuerlichen Aspekte auf Wunsch mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab.
Ja. Nach Eingang vergleichen wir den Bescheid mit der eingereichten Erklärung und prüfen erkennbare Abweichungen. Besteht Handlungsbedarf, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Ja. Nach Eingang vergleichen wir den Bescheid mit der eingereichten Erklärung und prüfen erkennbare Abweichungen. Besteht Handlungsbedarf, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Ja. Nach Eingang vergleichen wir den Bescheid mit der eingereichten Erklärung und prüfen erkennbare Abweichungen. Besteht Handlungsbedarf, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Ja. Nach Eingang vergleichen wir den Bescheid mit der eingereichten Erklärung und prüfen erkennbare Abweichungen. Besteht Handlungsbedarf, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Ja. Nach Eingang vergleichen wir den Bescheid mit der eingereichten Erklärung und prüfen erkennbare Abweichungen. Besteht Handlungsbedarf, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Ein klarer Ablauf schafft Sicherheit. Wir prüfen Ihre Situation strukturiert und fristgerecht.
01
Sachverhalt und Fristen klären
Sie schildern uns die Erbschaft, Schenkung oder bereits erfolgte Vermögensübertragung. Wir prüfen, welche Anzeige- und Erklärungspflichten bestehen können und welche Fristen zu beachten sind.
Sie schildern uns die Erbschaft, Schenkung oder bereits erfolgte Vermögensübertragung. Wir prüfen, welche Anzeige- und Erklärungspflichten bestehen können und welche Fristen zu beachten sind.
Das Ergebnis:
Ein klar abgegrenzter Auftrag und eine erste Übersicht über die erforderlichen Schritte.
Ein klar abgegrenzter Auftrag und eine erste Übersicht über die erforderlichen Schritte.
02
Unterlagen und Vermögenswerte erfassen
Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden. Dazu können beispielsweise Testament oder Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverzeichnis, Konto- und Depotauszüge, Grundbuchangaben, Verträge oder Unternehmensunterlagen gehören.
Anschließend erfassen und bewerten wir die steuerlich relevanten Vermögenswerte und Verpflichtungen.
Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden. Dazu können beispielsweise Testament oder Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverzeichnis, Konto- und Depotauszüge, Grundbuchangaben, Verträge oder Unternehmensunterlagen gehören.
Anschließend erfassen und bewerten wir die steuerlich relevanten Vermögenswerte und Verpflichtungen.
Das Ergebnis:
Eine abgestimmte Grundlage für die steuerliche Erklärung und Berechnung.
Eine abgestimmte Grundlage für die steuerliche Erklärung und Berechnung.
03
Erklärung erstellen und Bescheid prüfen
Wir erstellen die Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe an das Finanzamt. Rückfragen der Finanzverwaltung begleiten wir im vereinbarten Umfang.
Nach Eingang prüfen wir den Steuerbescheid auf erkennbare Abweichungen.
Wir erstellen die Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe an das Finanzamt. Rückfragen der Finanzverwaltung begleiten wir im vereinbarten Umfang.
Nach Eingang prüfen wir den Steuerbescheid auf erkennbare Abweichungen.
Das Ergebnis:
Eine nachvollziehbar erstellte Erklärung und ein geprüfter Steuerbescheid.
Eine nachvollziehbar erstellte Erklärung und ein geprüfter Steuerbescheid.

Unterstützung bei einer Erbschaft oder Schenkung anfragen
Sie haben Vermögen geerbt oder erhalten, eine Schenkung vorgenommen oder wurden vom Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert?
Teilen Sie uns im Erstkontakt kurz mit, worum es geht, welche Vermögenswerte betroffen sind und ob bereits Schreiben oder Fristen des Finanzamts vorliegen. Wir prüfen anschließend, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.





