Job-Bike: Nettoabzug für teurere Räder gefährdet die Steuerfreiheit nicht
Ein Arbeitgeber überlässt seinen Arbeitnehmern E-Bikes zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Übersteigen die Anschaffungskosten für das Bike 2.500 Euro, wird vereinbart, dass die Arbeitnehmer die anteiligen Leasingkosten als Abzug vom Nettogehalt tragen. Handelt es sich bei diesem Nettoabzug um eine schädliche Gehaltsumwandlung, die die Steuerfreiheit gefährdet? Oder mindert der Abzug die pauschale Versteuerung (Ein-Prozent- bzw. 0,25-Prozent-Regel)?